Neben Vorstand und Hauptversammlung einer der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Er bestellt und überwacht den Vorstand und beruft die Hauptversammlung ein, von der er gewählt wird. Er besteht aus mindestens 3 Personen. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend (Obergrenze: 21 Mitglieder). Aufsichtsratsmitglieder führen sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus.
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