Der Mindestreservesatz liegt derzeit bei 2,0 Prozent und da lag er auch schon immer, seit seiner Einführung im Jahr 1999. Die Mindestreserve schreibt den Kreditinstituten vor, einen bestimmten Teil ihrer Einlagen nicht wieder auszuleihen, sondern als Guthaben bei der EZB zu hinterlegen.
Die EZB kann den Mindestreservesatz verändern und damit auf die Geldmenge einwirken: Erhöht sie den Prozentsatz, verringert sich die Liquidität im Markt, denn die Banken haben weniger finanziellen Spielraum zur Kreditvergabe. Verringert sie hingegen den Mindestreservesatz, steigt der Kreditspielraum der Banken - eine Geldmengen-Erhöhung ist die Konsequenz.
Die Mindestreserve hat allerdings einen großen Nachteil: Sie kann die Wettbewerbsfähigkeit von Kreditinstituten verschlechtern. Banken, die eine Mindestreserve hinterlegen müssen, sind grundsätzlich schlechter gestellt als Institute, die an mindestreservefreien Plätzen der Welt agieren. Der Grund: Die Gelder der Mindestreserve stehen nicht zur Kreditvergabe zur Verfügung, der Bank entgehen somit Zinseinnahmen. Im Eurosystem werden Mindestreserven daher im Gegensatz zu den früheren Bedingungen in Deutschland marktmäßig verzinst, so dass die Kosten der Mindestreservehaltung für die Kreditinstitute gering sind.
Wirken im Hintergrund
In Bezug auf die Geldpolitik stellt der Mindestreservesatz eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da die EZB ihn noch nie verändert hat. Dennoch ist seine Funktion nicht zu unterschätzen, denn durch die Mindestreserve verringert die EZB den Geldmengenbestand der Geschäftsbanken. Dadurch sind die Banken wieder auf Refinanzierungsgeschäfte der EZB angewiesen. Das Hauptinstrument der Zentralbank, die Zinspolitik zur Geldmengensteuerung, kann wieder greifen.
Fazit: Die drei Instrumente der EZB - Offenmarktpolitik, ständige Fazilitäten und Mindestreserve können nicht getrennt voneinander gesehen werden. Ihr Zusammenspiel ist entscheidend.
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