Meldung seitens des Unternehmens, die alle Aktionäre gleichmäßig/gleichzeitig erreichen soll. Börsennnotierte Unternehmen sind nach §15 WpHG verpflichtet, Unternehmensnachrichten, die den Aktienkurs potenziell erheblich beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen.
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