amtsdeutsch "Abgeltungsteuer". Ab 2009 gilt diese einheitliche Steuer für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine "Quellensteuer", was bedeutet, dass die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Gleichzeitig wird ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt. Liegt der individuelle Steuersatz unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz zu Grunde gelegt werden.
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