Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz sind einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen. Das ist eine Regelung, die das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vorschreibt. Ausgenommen von der Abzinsung bleiben jedoch Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, Verbindlichkeiten, die verzinslich sind und solche, die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.
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