Außenstehenden Aktionären zu zahlende Geldleistung, wenn zwischen der AG und einer anderen Unternehmung ein Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag abgeschlossen wurde. Es handelt sich dabei um wiederkehrende Leistungen, deren Höhe sich nach der bisherigen Ertragslage und den zukünftigen Ertragsaussichten richtet.
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