Verfahren zur Preisfindung. Bei einer Emission können interessierte Anleger bei ihrer Zeichnung ein Preisangebot angeben. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird dann ein Emissionspreis festgestellt; hierbei werden die üblichen Kursfeststellungsregeln beachtet. Der Emissionspreis wird so festgelegt, dass alle Gebote -vom Höchsten beginnend- eine Zuteilung erhalten, bis das Emissionsvolumen erschöpft ist.
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