Der Anteil bildet die Grundlage eines Beteiligungsverhältnisses an einem Unternehmen. Im Falle von verbrieften Mitgliedsrechten an Kapitalgesellschaften werden über diese Mitgliedsrechte Anteilspapiere in Form von Aktien/Genussscheinen ausgegeben. Vorteilhaft ist die Möglichkeit, die Anteile regelmäßig zu übertragen, ohne dass dadurch der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.
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