Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, Miteigentümer. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz zu finden sind. Seine Hauptrechte sind in dem Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, dem Stimmrecht und bestimmten Auskunftsrechten zu sehen. Der Aktionär hat den Anspruch auf seinen Anteil am Unternehmensgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen ist. Er haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit seiner Einlage.
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