Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, auf Rechnung, im Auftrag und auf Weisung eines Kunden eine bestimmte finanzielle Leistung (z.B. Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das Akkreditiv sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird.
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