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boerse.ARD.de klärt auf


13.05.2011 11:31
Am Open Market wird gründlich aufgeräumt
von Mark Ehren
Genug ist genug: Immer wieder haben zwielichtige Unternehmen am Open Market für Schlagzeilen gesorgt. Nun hat die Deutsche Börse neue und schärfere Regeln aufgestellt. Das könnte viele Aktien schon bald die Börsenzulassung kosten.
Bild zum Artikel vergrößernKehraus am Open Market steht an 

Stichtag ist der 30. September 2011. Bis dahin müssen bestimmte Unternehmen am Open Market, dem ehemaligen Freiverkehr, die seit Februar geltenden neuen Regelungen erfüllen. Nur in begründeten Ausnahmefällen könnte laut einem Sprecher der Deutschen Börse die Frist noch einmal geringfügig verlängert werden. Ist die Frist verstrichen, kann der Frankfurter Börsenbetreiber Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Im Rahmen der neuen Vorschriften müssen die Unternehmen entweder einen aktuellen Prospekt vorlegen, der von einer anerkannten in- oder ausländischen Behörde gebilligt worden ist. Liegt die Voraussetzung nicht vor – wie häufig bei Notierungsaufnahmen oder Privatplatzierungen - müssen die Unternehmen über ein Eigenkapital von mindestens 500.000 Euro verfügen. Bisher war ein Grundkapital von 250.000 Euro ausreichend. Das nun geforderte Eigenkapital muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln reicht eine Bestätigung eines zugelassenen Rechtsanwalts nicht mehr aus.

Kampf den Schmuddelaktien
Die wohl wichtigste Änderung allerdings betrifft die Stückelung der Aktien. Die Anteilsscheine der Unternehmen müssen jeweils über einen Mindestnennbetrag, einen rechnerischen Nennbetrag oder einen rechnerischen Wert in Höhe von mindestens 0,1 Euro verfügen. Bei Unternehmen von außerhalb der Eurozone müssen die genannten Werte von der Heimatwährung umgerechnet werden und dann mindestens den vorgeschriebenen Beträgen in Euro entsprechen.

Mit den neuen Bestimmungen zur Stückelung der Aktien tritt die Deutsche Börse der verbreiteten Unsitte entgegen, Papiere mit einem extrem geringen Anteil am sowieso schon niedrigen Grundkapital anzubieten. So gibt es börsennotierte Unternehmen, deren Aktiennennwert bei einem 10.000stel US-Dollar (0,0001 Dollar) liegt. Entsprechend hoch fällt dann die Aktienzahl aus. Solche Aktien lassen sich umso leichter durch substanzarme Jubelmeldungen, dubiose Börsenbrief-Empfehlungen oder fingierte Übernahmeangebote nach oben manipulieren.

First Quotation Board im Blick
Die neuen Regelungen gelten für die derzeit mehr als 500 Aktien von Unternehmen im so genannten "First Quotation Board" des Open Market. In dieses Untersegment werden all jene Aktien aufgenommen, die im Open Market ihre Erstnotiz haben. Sie dürfen nach den Bestimmungen der Deutschen Börse zu diesem Zeitpunkt an keinem anderen Handelsplatz weltweit zugelassen oder in den Handel einbezogen sein.

Nicht betroffen sind die mehr als 10.000 Aktien des "Second Quotation Board", unter denen sich auch viele internationale Großkonzerne befinden. Hier setzt die Deutsche Börse darauf, dass man sich im Heimatland um die Einhaltung der dort geltenden Regeln kümmert.

Bild zum Artikel vergrößernDas ändert sich am First Quotation Board des Open Market 

Ausweichbewegungen im Auge behalten
In der Vergangenheit hat es solche Erstnotizen im Aktienbereich fast ausschließlich an der Frankfurter Börse gegeben. "Es könnte sicherlich ein Vielzahl von Delistings geben", sagte ein Sprecher der Deutschen Börse zu boerse.ARD.de. Und auch Ausweichbewegungen von Unternehmen zu anderen Regionalbörsen erscheinen nicht ausgeschlossen.

Besonderheiten des Open Markets
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Im Gegensatz zu regulierten Märkten wie dem Prime oder General Standard gibt es weniger Schutz für den Anleger.

  • - Im Open Markt gibt es keine Pflicht zu Ad-hoc-Mitteilungen, die über wichtige kursbeeinflussende Tatsachen Auskunft geben.

  • - Aktionäre, selbst Unternehmensinsider wie Vorstände und Aufsichtsräte, müssen keine Angaben über Aktienkäufe oder -verkäufe machen. Auch nicht, wenn sie Schwellenwerte bei beispielsweise 10, 30 oder 50 Prozent über- und unterschreiten.

  • - Großaktionäre müssen kein Pflicht-Übernahmeangebot vorlegen, wenn sie durch Käufe die Schwelle von 30 Prozent der Anteile eines Unternehmens überschritten haben.

Stuttgarter und …
Auf diese wäre die Nummer 2 der deutschen Börsenlandschaft, die Stuttgarter Börse, offenbar gut vorbereitet. "Wir haben im vergangenen Jahr einige Unternehmen, die ihr Erstlisting an der Stuttgarter Börse geplant hatten, abgelehnt", sagt deren Geschäftsführer Christoph Boschan. "Wenn sich beispielsweise bei uns Schweizer Holdingunternehmen für ein Listing bewerben, die über kein operatives Geschäft verfügen, die erst vor kurzem gegründet worden sind, die über eine geringe Kapitalausstattung oder wenig Streubesitz verfügen, werden wir hellhörig. Dann sagen wir schon mal am Telefon, dass sie sich gar nicht erst persönlich vorzustellen brauchen."

… Berliner Börse beugen Schmuddelaktien vor
Auch die Berliner Börse schaut sich Kandidaten für ein Erstlisting ganz genau an. Interessierte Firmen müssen ein 15- bis 30-seitiges Exposé vorlegen, das genaue Informationen über das Unternehmen liefert. "Wir wollen niemanden nur wegen formaler Kriterien ausschließen", sagt Petra Greif von der Berliner Börse. Wegen der hohen Anforderungen habe man im vergangenen Jahr eine niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen für ein Erstlisting abgelehnt.

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