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Börsen-Einmaleins


03.06.2010 12:00
Mein erstes Wertpapierdepot!
von Bettina Seidl
Wie eröffne ich ein Wertpapier-Depot? Mancher geht lieber zu seinem Bankberater und entscheidet sich damit für das deutlich teurere Depot. Günstiger ist die Online-Variante – und es ist auch gar nicht so schwer, das Depot im Internet zu eröffnen.
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Im Grunde sieht der Eröffnungsantrag im Internet wie jedes andere Formular in Papierform. Dort trägt man seine persönlichen Daten ein wie Adresse und Geburtsdatum, Geburtsort, Email-Adresse, Telefonnummer. Der Kunde muss der Bank auch ein Girokonto nennen, über das die Wertpapierkäufe und -verkäufe abgerechnet werden. Manche Banken verlangen, dass das Konto im gleichen Haus geführt wird. Bei den Online-Brokern ist das nicht der Fall.

Ab die Post!
Den ausgefüllten Depot-Eröffnungsantrag können Sie wahlweise zu Hause ausdrucken, oder Sie lassen ihn sich per Post zuschicken. Sie unterschreiben das Formular und gehen damit zum nächsten Postamt, wo die Personalien geprüft und alle Unterlagen zur Depotbank weitergeleitet werden.

Alternativ können Sie natürlich auch ihre Filialbank ansteuern, dann füllt der Bankberater alles für Sie aus. Die Gebühren für ein solches Depot sind aber in der Regel deutlich höher.

Und- oder Oder-Konto?
Sie können Depotkonten wie Girokonten als Einzel- oder als Gemeinschaftskonten führen. Im Falle eines Gemeinschaftskontos müssen beide, wie es oft Verheiratete führen, müssen die Personalien von beiden angegeben werden.

Das Gemeinschaftskonto wird entweder als Oder-Konto geführt. Das heißt, jeder Kontoinhaber kann allein über das Depot verfügen. Wenn Transaktionen nur durch die beiden Kontoinhaber gemeinsam möglich sein sollen, spricht man von einem Und-Konto.

Welcher Risikotyp sind Sie?
Neben den persönlichen Daten fragt der Broker oder die Bank nach Ihrer Börsenerfahrung. Er will abschätzen, welche Kenntnisse und Erfahrungen sie in verschiedenen Produktklassen gemacht haben. Wie oft Sie beispielsweise in der Vergangenheit schon Anleihen, Fonds oder Aktien geordert haben. Gefragt wird auch nach den Anlagezielen: Ob der Kunde sein Geld eher sicherheitsorientiert oder risikoorientiert anlegen möchte.

Danach teilt der Broker oder die Bank den Anleger in verschiedene Risikoklassen ein. Die Selbstauskunft dient dazu, die Haftung von der Depotbank auf den Kunden zu übertragen. Allerdings ist der Kunden nicht dazu verpflichtet, diese Auskunft zu geben. Es kann aber sein, dass die Bank in diesem Fall bestimmte riskante Geschäfte nicht zulässt.

Besonderheit: Termingeschäfte
Wenn Sie nicht nur mit Aktien und Anleihen sondern auch mit Optionsscheinen handeln wollen, ist es mit dem Depoteröffnungsantrag allein nicht getan. Sie müssen zusätzlich die Termingeschäftsfähigkeit erlangen. Dafür muss die Bank Sie aufklären über die Risiken, die diese Geschäfte mit sich bringen. In der Regel benötigt der Anleger einen entsprechenden Erfahrungshorizont, um als termingeschäftsfähig eingestuft zu werden.

Auf jeden Fall lässt sich die Bank das Informationsblatt "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften" von Ihnen unterschreiben. Dieses müssen Sie dem Depoteröffnungsantrag beilegen. Laut Wertpapierhandelsgesetz muss die Unterschrift alle zwei Jahre wiederholt werden.

Sie haben Post!
Wenn der Depot-Eröffnungsantrag verschickt ist, liegen ein paar Tage später die Unterlagen für die Online-Aktivierung des Depots im Briefkasten. Darin ist beschrieben, wie Sie nun starten. Die dafür nötigen Zugangskennungen erhalten Sie aus Sicherheitsgründen mit separater Post. Beim ersten Anmelden werden diese Passwörter abgefragt, anschließend muss man sofort sein persönliches Passwort eingeben.

Bevor Sie loslegen mit dem Aktienkauf, sollten Sie sich ausgiebig informieren. In unseren vorhergehenden Kapiteln finden Sie einige Ratschläge dazu:
 Die ersten Schritte zur Geldanlage

Es bietet sich außerdem an, die „technische Seite" des Börsenhandels in der Praxis kennenzulernen. Dafür bieten viele Banken und Broker ein so genanntes Musterdepot, auf dem spielerisch Aktien, Anleihen oder Derivate ge- und verkauft werden können.  Ein Musterdepot - Was zum Üben!

Keine Beratung ohne Protokoll
In der Finanzkrise sind Anleger mit Schrott-Wertpapieren reihenweise auf die Nase gefallen. Teilweise trugen die Banken Schuld daran, weil sie nicht ausreichend oder falsch über die Risiken beraten haben. Die Lehman-Insolvenz brachte haarsträubende Fälle von Falschberatung ans Licht. Statt eines sicheren Anlageprodukts drehten Bankberater Anlegern hochspekulative Wertpapiere an. So mancher Rentner verlor sein sauer Erspartes. Viele verklagten ihre Bank.

Da es aber schwierig ist festzustellen, ob der Bankangestellte falsch beraten hat, gibt es seit Anfang 2010 neue gesetzliche Regeln: Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Damit kann im Nachhinein nachvollzogen werden, ob die Anlageziele des Kunden wie beispielsweise das Sicherheitsbedürfnis ausreichend berücksichtigt wurden. Natürlich muss ein solches Protokoll nur angefertigt werden, wenn auch eine Beratung stattfand. Es entfällt also, wenn der Kunde Wertpapiere online ordert, ohne sich von der Bank entsprechend beraten zu lassen. Der Anleger ist dann in vollem Umfang selbst verantwortlich für sein Tun. Mehr zu dem Thema:  Neue Regeln - Anleger ist König [5.1.2010]

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