ausg (ausgesetzt) Die Deutsche Börse hat die Aktie vom Handel ausgesetzt. Diese Maßnahme führt die Börse unwillkürlich und nur ausnahmsweise durch. Beispielsweise weil eine Personalentscheidung wie ein völlig überraschender Vorstandsrücktritt ungewöhnlich hohe Kursschwankungen verursachen könnte. Oder ein Konzern muss seine Gewinnprognosen drastisch reduzieren und nur wenige Insider wissen davon. Die Handelsaussetzung gibt den Marktteilnehmern die Chance, gleichzeitig auf die Neuigkeiten reagieren zu können.
Die Aussetzung kann wie folgt geschehen: Das Unternehmen bittet die Börse, die Notierung zu unterbrechen, da es im Tagesverlauf eine wichtige Information veröffentlichen wird. Die Deutsche Börse AG nimmt von Amts wegen die Aussetzung vor. Möglicherweise ist sie auch selbst an Informationen gekommen, die der Öffentlichkeit bislang unbekannt waren, aber existenziell wichtig für das Unternehmen ist. Wird eine Auslandsaktie an ihrer Heimatbörse, beispielsweise an der Wall Street in New York, vom Handel ausgesetzt, vollzieht die Frankfurter Börse das nach.
b (bezahlt / oder der Kurs ohne Zusatz) Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot und Nachfrage waren ausgeglichen.
B (Briefkurs) Zu diesem Kurs kommt kein Umsatz zu Stande, weil nur Verkaufsangebote vorliegen, denen keine Nachfrage gegenüber steht.
G (Geldkurs) Zu diesem Kurs kam kein Umsatz zu Stande, da nur Nachfrage bestand.
- G (gestrichen Geld) Der Händler konnte keinen Kurs feststellen, da lediglich unlimitierte Nachfrage, aber keine Angebote vorliegen.
- B (gestrichen Brief) Der Händler konnte keinen Kurs feststellen, da nur unlimitiertes Angebot, aber keine Nachfrage vorliegt.
- T (gestrichen Taxe) Der Händler konnte keinen Kurs durch Angebot und feststellen.
bB (bezahlt Brief) Der Händler kann nicht alle limitieren Aufträge ausführen, da zu diesem Kurs mehr Angebot als Nachfrage vorliegt.
bG (bezahlt Geld) Der Kursmakler kann nicht alle limitierten Aufträge erfüllen. Denn es gibt mehr Kauf- als Verkaufswillige
ex D (ex Dividende) Erster Kurs nach Abschlag der Dividendenausschüttung.
ex BR (ex Bezugsrecht) Erster Kurs nach Abschlag eines Bezugsrechts
ex SP (ex Splitt) Erster Kurs nach einem vom Unternehmen durchgeführten Aktiensplitt.
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