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07.06.2012 15:34
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)
von Ursula Mayer
Quelle: pa/dpa vergrößernDie Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) 

Mit ungefähr 12.000 Mitgliedern ist die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hierzulande die zweitgrößte Interessensvertretung dieser Art – sozusagen die jüngere Schwester der DSW: Sie wurde 1959 gegründet, zunächst erst als "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre". Später schrieb sie sich den Schutz aller Kapitalanleger auf ihre Fahnen.

Im Grunde genau wie die DSW. Und die Vertreter der SdK tun auch nichts anderes: Sie gehen auf Hauptversammlungen, betreiben Medien- und Lobbyarbeit und ziehen stellvertretend für ihre Mitglieder vor Gericht. Haupt- wie ehrenamtlich. Neben Anwälten und Geschäftsleuten gibt es bei der SdK viele Wirtschaftsprüfer. Und damit große Fachkompetenz.

Eigeninteressen müssen offen gelegt werden
Interessenskonflikte scheinen vorprogrammiert. Man versucht aber, ihnen aus dem Weg zu gehen, sagt Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK: "Wir haben uns verpflichtet, Eigeninteressen klar darzulegen. Das bedeutet: Wenn unsere Vertreter selbst Aktien haben, müssen sie es offen legen. Und wer Short-Positionen hält, darf gar nicht tätig werden." So steht es in den Verträgen, die die Vertreter der SdK unterzeichnen müssen. Wer dagegen verstößt, dem droht mittlerweile auch eine Geldstrafe.

Die Schutzgemeinschaft greift härter durch, vor allem, seit einer ihrer ehemaligen Vorstandsmitglieder vor Gericht gestanden hat. Markus Straub ist im April zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt worden. Und zwar wegen Marktmanipulation. Er hat bei der Aktie der Unternehmens Thielert auf fallende Kurse gewettet und gleichzeitig vor der Aktie gewarnt, ohne dass seine Short-Position öffentlich bekannt gewesen wäre. Straub hatte in der Bilanz des Unternehmens Fehler entdeckt.

Trotz Gerichtsprozesse immer mehr Mitglieder
"Die kritisierte Bilanz ist mittlerweile gerichtlich wegen ihrer Fehlerhaftigkeit für nichtig erklärt worden", sagt SdK-Vorstandsmitglied Bauer. Der Schutzgemeinschaft seien im Zusammenhang mit dem Verfahren keine Falschmeldungen vorgeworfen worden. Aber obwohl solche Gerichtsprozesse auf die Interessenvertretung ein schlechtes Licht werfen würden, könne man immer mehr Mitglieder begrüßen. "Dank der stetigen guten Arbeit " – so lautet zumindest die Begründung der SdK.

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