Verluste bei Aktien oder Aktienfonds finden sich derzeit in vielen Anlegerdepots, im Gegensatz zu Gewinnen, die sich mit Altverlusten aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer verrechnen ließen. Mit zwei Transaktionen im Depot und einem anschließenden Wertpapierübertrag lässt sich das Problem aber angehen.
Verkauf mit steuerlichen Absichten
Zunächst realisiert der Anleger Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die nach dem 1.1.2009 ins Depot gelangt sind. Dadurch entsteht ein Verlust im jeweiligen Verlusttopf ("Aktien", oder "Sonstiges"), der prinzipiell unendlich vorgetragen werden kann. Weil der Anleger aber davon ausgeht, dass diese Wertpapiere in den kommenden Jahren wieder kräftig steigen werden, kauft er sie anschließend gleich wieder zurück, möglicherweise noch am gleichen Tag.
Diese erwarteten Gewinne muss er nun bis Ende 2013 realisieren, wenn er die Altverluste dagegen rechnen will. Damit die Gewinne aber wirklich mit diesen Altverlusten und nicht mit den neuen Verlusten verrechnet werden können, die der kurzfristige Verkauf und Rückkauf entstehen ließ, ist der Depotwechsel nötig: Die Wertpapiere müssen in ein anderes Depot "umgebucht" werden, ansonsten würden die Gewinne automatisch mit den "Neuverlusten" aus dem Jahr 2011 verrechnet und die Altverluste blieben unangetastet.
Verlustpuffer angelegt
Durch den Depotwechsel hat es der Anleger nun selbst in der Hand, per Anlage KAP die Altverluste gegen die Gewinne der wieder zurückgekauften Wertpapiere anzusetzen. Damit hat er einerseits "reinen Tisch" in Sachen Altverlust gemacht andererseits hat er einen Verlustpuffer aus dem Jahr 2011 angelegt, den er zeitlich unbefristet nutzen kann, freilich nur innerhalb der entsprechenden steuerlichen Anlageklasse.
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