Die Gesellschaft, die später in Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie BAC umbenannt wurde, erhielt für 30 Jahre das brandenburgische Monopol für den Handel in Westafrika. Sie gehörte damals zu den ersten Unternehmen in der Form "echter" Aktienvereine.
Die Habsburger gründeten 1719 die Orientalische Gesellschaft, danach folgten diverse Versicherungsgesellschaften der Hansestädte. 1765 wurde in Preußen die Berliner Assekuranz errichtet, 1770 die Private Breslauer Zucker Raffinerie und 1793 die Berliner Zuckersiederei. Die Finanzierung wurde über Großbankiers aus dem Privatvermögen der Bürger getätigt.
Daneben gaben die Länder und Provinzen, die Gemeinden und Städte Anleihen heraus. Damit konnten die Arbeiten für die Infrastruktur und vieles mehr erfüllt werden. Aber nicht nur im Inland, auch im Ausland wurden Anleihen in Europa aufgelegt und Aktien an den Börsen eingeführt. So wurde vornehmlich mit deutschem und französischem Kapital die Transsibirische Eisenbahn von Moskau nach Wladiwostok und Charbin finanziert.
Preußen regelt 1843 das Aktienrecht
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es noch keine allgemeine gesetzliche Regelung zur Gründung von Aktiengesellschaften, die für das gesamte preußische Staatsgebiet galt. In einigen deutschen Regionen wurde der "Code de Commerce" von 1807 eingeführt, doch solche Einzelregelungen galten als noch recht lückenhaft. Konzessionen wurden durch die einzelnen Regierungen erteilt, in Preußen brauchte man in jedem Fall eine besondere Genehmigung durch den König.
Erst am 9. November 1843 kam es zu einer grundsätzlichen Regelung des Börsenwesens. Das erste deutsche Aktiengesetz trat in Kraft und es galt in ganz Preußen. Das Gesetz fällt in die Zeit des Gründungsbooms. 1850 existierten schon 130 Aktiengesellschaften in Preußen. Von 1851 bis 1870 kam es zur Gründung 295 weiterer Aktiengesellschaften. Das Gesamtgrundkapital lag bei beachtlichen 2,4 Milliarden Mark, wobei 72 Prozent davon auf Eisenbahn-Aktiengesellschaften fielen.
Doch immer noch brauchte man für die Gründung einer Aktiengesellschaft die staatliche Genehmigung. Die Konzessionspflicht wurde erst 1870 abgeschafft, als das Aktiengesetz novelliert wurde. Weitere Neuregelung: Ein Aufsichtsrat wurde zwingend eingeführt. Außerdem wurde ein Mindestnennwert bei Aktien eingeführt: Namensaktien mussten mindestens 50 Taler, Inhaberaktien mindestens 100 Taler Nominalwert haben.
Nach der Aktienrechtsnovelle nahm die Anzahl der neugegründeten Gesellschaften sprunghaft zu. Mehr zu der Blütezeit, die bis zum Ersten Weltkrieg währte:
Vom Aktienboom zum großen Crash
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, radiobremen, rbb, SR>, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, arte, PHOENIX, 3sat, KIKA, DeutschlandRadio, DW-World.de Deutsche Welle