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Interview Streikurteil: "Niederlage für die Gewerkschaften"

von Konrad Fischer

Der Arbeitsrechtler Hermann Reichold erklärt, warum Verdi im Kampf gegen das kirchliche Arbeitsrecht vor dem Bundesarbeitsgericht zwar eine Schlacht gewonnen, aber den Krieg wohl verloren hat.

Was die Kirchen leisten

Ein junges katholisches Paar (beide 35 Jahre) zahlt Kirchensteuer. Sie planen ihre Hochzeit. In drei Jahren wollen sie ihr erstes Kind bekommen, zwei Jahre später das zweite. Der Mann verdient 45.000 Euro, die Frau 40.000 Euro. Ihr Gehalt steigt um zwei Prozent pro Jahr. Insgesamt zahlen sie bis an ihr Lebensende 70 861 Euro Kirchensteuer. Die Rechnung geht davon aus, dass die aktuellen Steuerregeln dauerhaft gelten und im Ruhestand keine Kirchensteuer anfällt.

Gesamtkosten Steuer:

70 861 Euro

Bild: AP

Wirtschaftswoche: Herr Reichold, das Bundesarbeitsgericht hat der Gewerkschaft ein Streikrecht bei der Diakonie zugebilligt. Ist der Sonderstatus der Kirchen im Arbeitsrecht damit Geschichte?

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Hermann Reichold: Nein, das zeigt eher, dass die schnellste Schlagzeile nicht immer die richtige sein muss, gerade bei Gerichtsentscheidungen.

Wieso?

Die zentrale Aussage des Urteilsspruchs ist doch, dass der dritte Weg, also der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht, grundsätzlich gestärkt wird. Die Richter sagen ganz explizit: Ja, die Kirchen dürfen auch weiterhin ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln.

Die christlichen Kirchen als Arbeitgeber

  • Beschäftigtenzahl

    Die christlichen Kirchen sind mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.

  • Evangelische Kirche

    Sie hat nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen (Stand 2010) rund 222.700 Beschäftigte, davon sind rund 21.488 Theologen. Hinzu kommen weitere rund 452.600 Beschäftigte, die für den evangelischen Wohlfahrtsverband Diakonie arbeiten, vorwiegend in Pflege- und Erziehungsberufen.

  • Katholische Kirche

    Die katholische Kirche beschäftigt in Deutschland nach eigenen Angaben hauptamtlich rund 650.000 Menschen, davon 150.000 direkt bei der Kirche. Darunter sind rund 14.800 Priester. Beim katholischen Wohlfahrtsverband Caritas arbeiten mehr als 500.000 Menschen, unter anderem in Diensten der Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Behindertenhilfe.

Vor allem aber sagen sie doch: Die im konkreten Fall klagende Diakonie kann die Warnstreiks ihrer Mitarbeiter nicht verbieten.

Wer daraus auf alle kirchlichen Einrichtungen schließt, macht dennoch einen Fehler. Denn die spezielle Diakonie bediente sich der Sonderkonstruktion, dass sie aus mehreren Mitbestimmungsarten jeweils die für sie günstigste herausgepickt hat. Das hat das Gericht untersagt. In der zentralen Passage aber argumentiert es anders: Der dritte Weg ist zulässig, es müssen bloß einige Voraussetzungen in der Ausgestaltung erfüllt sein.

Die da wären?

Die Mitarbeitervertreter müssen beteiligt werden und die Verhandlungsergebnisse müssen bindend sein und in Arbeitsverträge einfließen.

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Es bleibt also alles beim Alten?

Nicht ganz. Manche Einzelkonstruktionen müssen geändert werden, für die Mitarbeiter ergibt sich zudem eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf die konkreten Vereinbarungen. Unklar ist noch, inwiefern die Gewerkschaften institutionell am Verhandlungsprozess beteiligt werden müssen. Da muss man die konkrete Urteilsbegründung abwarten, aber auch hier deuten einige Passagen der ersten Erklärung eher darauf hin, dass die Gewerkschaften zurückstecken müssen.

Alles in allem also eine Niederlage für die Gewerkschaften?

Das muss man wohl so sehen, auch die spontanen Reaktionen der Gewerkschaftsvertreter im Gericht sind ja entsprechend sparsam ausgefallen. Schließlich hatten sie gehofft, dass der dritte Weg ganz wegfällt oder auf bestimmte Kernbereiche kirchlicher Arbeit beschränkt wird. So hatte noch die Vorinstanz argumentiert, jetzt ist keine Rede mehr davon.

Professor Hermann Reichold leitet die Forschungsstelle „Kirchliches Arbeitsrecht“ an der Universität Tübingen und ist selbst als Schlichter in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der evangelischen Kirche tätig.

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