Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Das gilt noch viel mehr für seine Imagination. Zu den schönsten Vorstellungen der meisten Menschen, auch in Deutschland, gehört es eine sexuell ausgefüllte Partnerschaft zu leben. Für viele gehören Familie, Kinder und Karriere dazu. Er guckt ihr auf den Busen. Und sie guckt sich ihn auch an. Und man scherzt und schwelgt, vielleicht auch sogar mal über die Größe des Busens oder über die anderen Größen. Und vor allem in welcher Stellung und mit welcher Praktik auch immer. Man schläft zusammen. Und das ist das Mindeste oder das Schönste, was sich zwei Leute in einer intimen Beziehung wünschen und in der Phantasie zur Erhöhung der Realität vielleicht noch viel mehr.
Vielleicht scherzt er: Mädel, zieh doch mal das Dirndl an! Und sie schätzt ihren kleinen Busen vielleicht realistischer ein oder freut sich darüber, dass er ihre herrliche Oberweite toll findet. Klar, dass das alles nicht unter dem Begriff Sexismus segelt, außer vielleicht in nachehelichen, nämlich in Scheidungsstreitigkeiten, wo dann im Nachhinein schmutzige Wäsche produziert wird. Klar, dass in einer Beziehung Dinge erlaubt sind, die unter Fremden verboten sind.
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Urteil wegen Brust-Belästigung I
Ein Chef eines städtischen Personalamtes wollte von Beamtenanwärterinnen die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie "anmachen dürfe" und schlug Treffen zur "gemeinsamen Entspannung" vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier.
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Urteil wegen Brust-Belästigung II
Im Einzelhandel fasste ein Verkäufer einer taubstummen Kollegin an den Busen. Er wurde gefeuert. Er wollte auf Wiedereinstellung klagen. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt.
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Machtausübung und Belästigung
Ein Firmenchef fasste den Körper seiner Mitarbeiterinnen wiederholt ohne erkennbaren Grund an und drängte sich nah an sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage ab. Am Arbeitsplatz müsse man die allgemein übliche körperliche Distanz wahren. Wer dies nicht tut, der begeht eine sexuelle Belästigung, so die Urteilsbegründung.
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SMS I
Noch so ein Beispiel, bei dem Machtausübung und sexuelle Belästigung einhergehen: Ein Vorgesetzter bedrängte eine Auszubildende per SMS und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte: Weil sich Azubis in einer besonderen Abhängigkeit befinden, ist die fristlose Entlassung des Vorgesetzten gerechtfertigt.
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SMS II
Die Grenzen zur Belästigung per SMS sind nicht immer eindeutig. Ein Bankangestellter flirtete mit einer Kundin per SMS und sprach sie in der Schalterhalle an. Die Frau fühlte sich belästigt. Doch die Kündigung des Mitarbeiters war nicht gerechtfertigt, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz urteilte. Der Angestellte machte sich allerdings des Datenmissbrauchs schuldig - er hatte die Telefonnummer der Frau aus der Kundendatei entnommen.
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Belästigung mit dem Smartphone
Das Zeigen von Bildern mit modernen Handys hat seine Grenzen: Ein Krankenpfleger schickte einer Kollegin auf dem Mobiltelefon Bilder mit nackten Frauen und belästigte sie obendrein mit anzüglichen Anrufen, während er im Alkohol-Rausch war. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Die fristlose Kündigung ist rechtens.
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Sex gegen Geld
Manche unmoralischen Angebote können mit Geldstrafen enden. Ein Mann bot einer Frau, die er gerade kennengelernt hatte, Geld gegen Sex an. Die Frau, die keine Prostituierte war, fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt. Wegen Beleidigung verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den Mann zu einer Geldstrafe.
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Bemerkungen zur Kleidung
In einem Möbelhaus wollte ein Angestellter von seiner Kollegin wissen, warum sie keinen Minirock trage. Und ob sie beim Essen schon mal Sex gehabt habe. Das Bundearbeitsgericht urteilte: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung.
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Verbale sexuelle Belästigung I
In einem Baumarkt sagte ein Mitarbeiter der Kollegin, sie stehe wohl "auf dicke Eier". Einer anderen Mitarbeiterin empfahl er vor ihrem Tauchurlaub: "Dann können Sie ja schon einmal bei mir unter dem Tisch anfangen, zu schnorcheln". Doch dem Mann konnte nicht fristlos gekündigt werden, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte. Der Angestellte habe 26 Jahre lang untadelig gearbeitet und sei nicht vom Arbeitgeber zuvor abgemahnt worden. Daher sei der fristlose Rauswurf nicht verhältnismäßig.
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Verbale sexuelle Belästigung II
Ein Angestellter beleidigte gleich drei Kolleginnen mit der Bemerkung: "Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen". Eine davon war seine Chefin. Anschließend unterstellte er ihr auch noch, dass sie die Nacht bei einem Geschäftspartner verbracht habe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Kündigung wegen sexueller Belästigung.
Anbaggern
In statu nascendi einer Beziehung leistet nach herrschender Meinung in den einschlägiger Wissenschaften bekanntlich die Frau die eigentliche Initialzündung. Sie sucht den Partner aus, angeblich nach ihr optimal erscheinenden Fortpflanzungsqualitäten und hoffentlich bestem Genmaterial. Sie sei es, die sich den Mann ausspäht und sich in Position setzt und der Mann, der Tölpel, beginnt sein Bestes zu geben und die Frau anzubaggern in dem Irrglauben, er sei der Herr des Geschehens und derjenige, der sich das Weib ausgesucht hätte. So ist ja auch die allgemeine Volksmeinung, der gemäß der Mann der Macher ist, der die Entscheidung trifft, welche Frau er ansprechen will, und die Frauen eher das Objekt.
Die Frauen scannen also die Männer in ihrer Nähe ab und schauen sich das Objekt ihrer Begierde unauffällig, aber genau an. Von Kopf bis Fuß, was da so alles dran ist, was ihm gefällt oder was sie vermuten. Das alles läuft zwischen Unterbewusstsein und Bewusstsein in Sekundenschnelle ab und wenn eine Frau dann mehr will, brezelt sie sich unauffällig auf, lacht vielleicht etwas lauter, wendet sich in diese oder jene Richtung, zeigt die kalte Schulter, spielt herausfordernde Ignoranz, geht demonstrativ wohin. Das Arsenal der Möglichkeiten kennt keine Grenzen. Die Hauptsache, er beißt an. Und guckt und lächelt und macht den Pfau. Und kommt. Und spricht sie an. Und dann kommt er hoffentlich auch möglichst charmant, gekonnt, liebevoll, rasant, direkt oder wie auch immer zur Sache.
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