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Reform: Sachsen beschließt Entwurf für neues EEG

von Henning Krumrey

Sachsen hatte den Entwurf für ein neues Gesetz ausgearbeitet, nach dem nur noch die Menge der erneuerbaren Energie vorgeschrieben sein soll, nicht mehr die Einspeisevergütung. Die Bundesratsinitiative Sachsens wurde jetzt vom Kabinett beschlossen.

Traditionelle Erzeuger

Die Zusammensetzung des Strompreises besteht einerseits aus den sogenannten "alten Energien", also traditionellen Erzeugern, die Kohle, Erdgas oder Kernbrennstoff in Strom umsetzen. Die Einkaufspreise für den genutzten Rohstoff variieren, so kostete etwa eine Tonne Steinkohle auf dem Weltmarkt im Jahr 2011 123,90 Dollar und eine Kilowattstunde Erdgas 0,263 Euro. Neben diesen Ankäufen fallen für Erzeuger die mit fossilen Kraftwerken arbeiten ebenfalls CO2-Abgaben an, die im Jahr 2011 durchschnittlich 11,45 Euro pro Tonne betrugen.

Bild: dapd

In die Diskussion um eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) kommt Bewegung. Die schwarz-gelbe Landesregierung Sachsens hat einen Gesetzentwurf abgestimmt, den sie als Bundesratsinitiative auf den Weg bringen will. Der Entwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt, sieht ein Quotenmodell anstelle der bisherigen Einspeisevergütung vor. Dann gäbe es nicht mehr für jede Energieart (wie Solar, Wind oder Biomasse) einen staatlich festgesetzten Betrag pro erzeugter Kilowattstunde, sondern nur noch die Verpflichtung für jeden Stromerzeuger und für bestimmte Großverbraucher, eine Mindestquote ihrer Elektrizität aus einer erneuerbaren Quelle zu beziehen. Welche Quelle das ist, könnten sie selbst entscheiden. Um den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu sichern, soll die verlangte Quote von Jahr zu Jahr steigen.

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Sachsen will so "marktwirtschaftliche Elemente" in die Förderung der Erneuerbaren bringen. Die Betreiber der Anlagen hätten dann einen Anreiz, vor allem in jene Techniken und Quellen zu investieren, die besonders günstigen Strom liefern. Profitieren würde davon vor allem die Windenergie, während Solaranlagen zumindest für Großerzeuger kaum noch attraktiv wären. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren bliebe aber erhalten.

Die bisherige Förderung habe "durch den planwirtschaftlichen Ansatz zahlreiche Verwerfungen und Ineffizienzen bewirkt“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es käme zu einer "massiven Überförderung einzelner Technologien verbunden mit erheblichen Überrenditen“. Es werde nicht in die günstigsten Techniken und Standorte investiert, sondern der Strom für die Verbraucher in Deutschland "völlig unnötig verteuert“. Das sächsische Wirtschaftsministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, nennt Gesamtkosten von 300 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030, wenn die Förderung der Erneuerbaren nicht auf ein Quotenmodell umgestellt würde.

"Das EEG in seiner jetzigen Form fördert den Profit einzelner Investoren und nicht den Ausbau der erneuerbaren Energien“, kritisiert Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). „Die Bundesregierung leidet nicht an einem Mangel an Gutachten, sondern an einem Mangel an Einsicht. Im Interesse der Unternehmen und der Verbraucher muss sie endlich handeln.“

Geht es nach den Sachsen, würde das neue EEG bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Bundesregierung will erst mal bis zum März 2013 klären, wie ihr eigener Reformvorschlag aussehen könnte. Dann ist Wahlkampf.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 16.01.2013, 15:27 UhrQuerdenker22

    Dass gerade Sachsen hier vorperscht, ist mehr als ein schlechter Witz. Windenergie? Nahezu Fehlanzeige. Sinnvolle ökologische Ansätze: kaum erkennbar. Wirtschaftswunder nach Modell China: lasche Auflagen und Billiglohn - das ist Sachsen.
    Als Wirtschaftsminister (FDP) einen Herrn Morlack, der nur Benzin im Blut hat - sonst nix. Radfahrer unbekannt. Und Herr Zastrow als Fraktionsforsitznder der FDP - und Bundesvize - war sich letztes Jahr nicht zu blöde, krude Verschwörungstheoretiker a la´"Eike-News" zu einem Anti-Klimakongress zu laden. Das war sogar der Bundes - FDP ziemlich peinlich...

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