- Bild: dapd
Traditionelle Erzeuger
Die Zusammensetzung des Strompreises besteht einerseits aus den sogenannten "alten Energien", also traditionellen Erzeugern, die Kohle, Erdgas oder Kernbrennstoff in Strom umsetzen. Die Einkaufspreise für den genutzten Rohstoff variieren, so kostete etwa eine Tonne Steinkohle auf dem Weltmarkt im Jahr 2011 123,90 Dollar und eine Kilowattstunde Erdgas 0,263 Euro. Neben diesen Ankäufen fallen für Erzeuger die mit fossilen Kraftwerken arbeiten ebenfalls CO2-Abgaben an, die im Jahr 2011 durchschnittlich 11,45 Euro pro Tonne betrugen.
- Bild: REUTERS
Neue Energien
Das andere Standbein des Strompreises sind neue Energien aus regenerativen Quellen wie Wind, Biomasse und Sonne. Sie erhalten eine Förderung aus der EEG-Umlage, die jeder Stromverbraucher entrichtet. Grüner Strom wäre ohne diese Förderung auf dem Strommarkt derzeit noch längst nicht Konkurrenzfähig und wird deshalb von den Netzbetreibern an der Börse vermarktet.
Sowohl traditionelle als auch grüner Erzeuger übermitteln ihre Angebote an die Strombörse.
- Bild: dpa
Strombörse
An der Strombörse wird tagesaktuell der Strompreis mittels Angebot und Nachfrage ermittelt. Er setzt sich zu 30% aus Spitzenlaststrom - der bei hoher Leistungsnachfrage zu 0,069 Euro pro Kilowattstunde von speziellen Kraftwerken erzeugt wird - und zu 70% aus Grundlaststrom - mit einem Preis von 0,056 Euro die Kilowattstunde - zusammen.
- Bild: dpa
Verschiedener Strom
Der günstige Grundlaststrom deckt üblicherweise den normalen Tagesbedarf an Strom rund um die Uhr ab, lediglich zu Stoßzeiten wird der teurere Spitzenlaststrom benötigt. Bei einer übliche Zusammensetzung - bei dem Verhältnis von 30% zu 70% - ergab sich im Jahr 2011 ein Börsenpreis von etwa 6 Cent pro Kilowattstunde.
- Bild: dpa
Endverbraucher
Die Endverbraucher zahlen unterschiedlich viel für ihren Strom. Der Preis pro Kilowattstunde richtet sich danach, auf welcher Spannungsebene die Elektrizität geliefert wird und wie viel an zusätzlichen Abgaben - beispielsweise auch Steuern - anfällt. Tendenziell zahlen Haushalte am meisten, industrielle Großverbraucher am wenigsten.
Im Jahr 2011 betrug der Strompreis pro Kilowattstunde für...
- die energieintensive Industrie 6,08 Cent (bei 0,05 Cent EEG-Abgabe),
- für die Industrie zwischen 8,15 Cent und 11,63 Cent (bei 0,05 Cent bis 3,53 Cent EEG-Abgabe),
- für Gewerbe und Dienstleistungen 19,29 Cent (inklusive 3,53 Cent EEG-Abgabe),
- für private Haushalte 25,45 Cent (bei ebenfalls 3,53 Cent EEG-Abgabe). - Bild: dpa
EEG-Umlage
2011 bezahlte beispielsweise die energieintensive Industrie 37 Millionen Euro; Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und private Haushalte jeweils 4,5 Milliarden. Die EEG-Umlage gleicht damit die Differenz zwischen dem Börsenpreis und den garantierten Vergütungen der Grünstromerzeuger aus. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage werden verwendet, um die erneuerbaren Energien zu fördern und auszubauen.
In die Diskussion um eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) kommt Bewegung. Die schwarz-gelbe Landesregierung Sachsens hat einen Gesetzentwurf abgestimmt, den sie als Bundesratsinitiative auf den Weg bringen will. Der Entwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt, sieht ein Quotenmodell anstelle der bisherigen Einspeisevergütung vor. Dann gäbe es nicht mehr für jede Energieart (wie Solar, Wind oder Biomasse) einen staatlich festgesetzten Betrag pro erzeugter Kilowattstunde, sondern nur noch die Verpflichtung für jeden Stromerzeuger und für bestimmte Großverbraucher, eine Mindestquote ihrer Elektrizität aus einer erneuerbaren Quelle zu beziehen. Welche Quelle das ist, könnten sie selbst entscheiden. Um den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu sichern, soll die verlangte Quote von Jahr zu Jahr steigen.
Sachsen will so "marktwirtschaftliche Elemente" in die Förderung der Erneuerbaren bringen. Die Betreiber der Anlagen hätten dann einen Anreiz, vor allem in jene Techniken und Quellen zu investieren, die besonders günstigen Strom liefern. Profitieren würde davon vor allem die Windenergie, während Solaranlagen zumindest für Großerzeuger kaum noch attraktiv wären. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren bliebe aber erhalten.
Die bisherige Förderung habe "durch den planwirtschaftlichen Ansatz zahlreiche Verwerfungen und Ineffizienzen bewirkt“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es käme zu einer "massiven Überförderung einzelner Technologien verbunden mit erheblichen Überrenditen“. Es werde nicht in die günstigsten Techniken und Standorte investiert, sondern der Strom für die Verbraucher in Deutschland "völlig unnötig verteuert“. Das sächsische Wirtschaftsministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, nennt Gesamtkosten von 300 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030, wenn die Förderung der Erneuerbaren nicht auf ein Quotenmodell umgestellt würde.
"Das EEG in seiner jetzigen Form fördert den Profit einzelner Investoren und nicht den Ausbau der erneuerbaren Energien“, kritisiert Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). „Die Bundesregierung leidet nicht an einem Mangel an Gutachten, sondern an einem Mangel an Einsicht. Im Interesse der Unternehmen und der Verbraucher muss sie endlich handeln.“
Geht es nach den Sachsen, würde das neue EEG bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Bundesregierung will erst mal bis zum März 2013 klären, wie ihr eigener Reformvorschlag aussehen könnte. Dann ist Wahlkampf.