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Das optimale Testament: Leichtes Erbe - Mein letzter Wille geschehe

von Niklas Hoyer

Manche Fehler im Leben kann man nicht mehr korrigieren – ein verunglücktes Testament gehört dazu. Wie Sie sich und den späteren Erben frühzeitig Ärger ersparen und die Steuerbelastung senken.

Viel zu vererben - wenig geregelt

Das Vermögen der Deutschen kletterte zuletzt auf einen neuen Rekordwert. In den kommenden zehn Jahren wird so viel vererbt wie nie. Leider vergessen die meisten Deutschen sich um die Vermögensverteilung nach ihrem Tod zu kümmern. Nur etwa jeder vierte Deutsche trifft eine letztwillige Verfügung – und davon ist ein Großteil unklar, widersprüchlich oder gänzlich unwirksam. Auf den folgenden Seiten lesen Sie, wie ein Testament je nach Alter und Lebenssituation aussehen sollte.

Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht

Bild: ZB

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Manche Erben kommen nur mit viel Glück an ihr Geld. So bei einem Schatz von 303.700 Mark, der in Düsseldorf in einem Kachelofen gefunden wurde. Eine frühere Hauseigentümerin hatte das Geld nach Verkauf ihres Teppichladens auf der Düsseldorfer Einkaufsmeile Kö dort versteckt. Der neue Besitzer des Hauses wollte die in Stahlkassetten gelagerten Scheine behalten. Zum Glück für die Erben fand sich eine Zeugin, die berichtete, dass die Hauseigentümerin kurz vor ihrem Tod gesagt habe: „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“ Das reichte als Indiz, die Richter am Landgericht sprachen das Geld den Erben der 1993 gestorbenen Frau zu.

Wer Kindern, Enkeln oder anderen Angehörigen etwas hinterlassen will, sollte sicherstellen, dass diese es auch bekommen. Viele überlassen das jedoch dem Zufall – selbst wenn sie kein Geld im Kachelofen verstecken. „Sehr häufig landet Vermögen dort, wo es nicht hin sollte“, sagt Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht.

Steuerklassen und Freibeträge für Erben und Beschenkte

  • Wer unter Steuerklasse I fällt

    Ehegatte, eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag

    Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag

    Enkel und Urenkel: 200.000 Euro Freibetrag

    Eltern und Großeltern (bei Vermächtnis und Erbe) 100.000 Euro Freibetrag

    Quelle: Erbschaftsteuergesetz

  • Wer unter Steuerklasse II fällt

    Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwieger- und Stiefeltern: 20.000 Euro Freibetrag

  • Wer unter Steuerklasse III fällt

    sonstige Personen: 20.000 Euro Freibetrag

Tabuthema Testament

Mehr als 250 Milliarden Euro vererben die Deutschen pro Jahr. Doch selbst von den über 65-Jährigen, die etwas vererben wollen, hat nur jeder Zweite ein Testament. Viele wollen sich mit dem Thema nicht beschäftigen. „Wer sein Testament macht, macht sich den eigenen Tod bewusst“, sagt Unternehmensberater Hubertus Jonas, Co-Autor des Buches „Konfliktfrei vererben“: „Solange ich mein Testament noch nicht gemacht habe, habe ich das Gefühl, dem Tod nicht nahe zu sein.“

Anwalt Horn berichtet von einem Mandanten über 80, der, angesprochen auf sein Testament, nur erwiderte: „Das brauche ich noch nicht.“ So schön diese Zuversicht auch ist, sie kann sich rächen. Fast 80 Prozent aller Erbfälle würden als unkoordiniert, negativ und konfliktträchtig empfunden, sagt Jonas.

Das muss nicht sein. Wer Nachlassplanung nicht als letzte Ölung, sondern als gestalterische Aufgabe begreift, kann sie auch schon in jüngeren Jahren angehen.

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