ThemaKrankenversicherung

alles zum Thema
_

Urteil: Krankenkasse haftet für falsche Versprechungen

Der Mitarbeiter einer Krankenkasse hatte einer krebskranken Frau versprochen, ihre Medikamentenkosten würden übernommen. Die Auskunft war falsch - zahlen muss die Kasse jetzt trotzdem, entschied ein Gericht.

Mit günstigen Preisen locken

Wer sich im Internet für Krankenversicherung interessiert, findet ganz schnell auch Anzeigen, in denen eine private Krankenversicherung für 49 Euro im Monat versprochen wird. Experten raten ab: In nur ganz wenigen Fällen kommen solche Beiträge überhaupt zustande. Wer so wirbt, hat meist nur ein Ziel: Die Daten des Interessenten einsammeln.

Bild: dpa

Wenn ein Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse einem Kunden falsche Versprechungen macht, muss die Versicherung dafür einstehen. „Grundsätzlich darf nämlich der Bürger von der Rechtmäßigkeit der Verwaltung ausgehen“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (12 U 105/12). Damit gaben die Richter einer krebskranken Frau Recht, die sich auch mit Naturkundeheilmitteln behandeln ließ. Ein Mitarbeiter hatte ihr zugesagt, dass sie die Kosten dafür geltend machen könne. Für diese falsche Auskunft müsse die Versicherung die Amtspflicht übernehmen.

Anzeige

In dem vorliegenden Fall hatte der Angestellte anfangs die Rechnungen der Kundin aus seiner eigenen Tasche bezahlt. Als er das nicht mehr konnte, vertröstete er die Frau, bis diese schließlich vor Gericht zog. Die Kasse weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, da die Behandlungen weder medizinisch erforderlich noch erstattungsfähig seien. Zudem sei die Zusage des Mitarbeiters derart lebensfremd gewesen, dass die Kundin ihm nicht hätte vertrauen dürfen.

Forderung Kassen sollen Medikamente zur Rauchentwöhnung zahlen

Geht es nach der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, so müssen die Krankenkassen in Zukunft Rauchern die Kosten für Arzneimittel erstatten, die bei der Rauchentwöhnung helfen sollen.

Forderung: Kassen sollen Medikamente zur Rauchentwöhnung zahlen

Diese Argumentation wies das Oberlandesgericht zurück. Die Versicherung müsse dafür sorgen, dass sich ihre Mitarbeiter gesetzeskonform verhielten. Die Regelungen im Gesundheitssystem seien außerdem so komplex, dass die Kunden nicht alle Details kennen könnten. Wenn sie, wie die Klägerin, auf Nachfrage eine Kostenzusage erhielten, gebe es keinen Grund, die Verlässlichkeit infrage zu stellen. Die Kasse muss der Frau nun 2500 Euro erstatten.

Tool: Immobilienscout24

Immobilien-Wertfinder

Was Mieten und Kaufen in Ihrer Region kostet.

weitere Fotostrecken

Blogs

2013 hat das Zeug zum guten Börsenjahr
2013 hat das Zeug zum guten Börsenjahr

Gelingt die Einigung im US-Haushaltsstreit, kann das der Auftakt zu einem guten Börsenjahr werden. Für eine besonders...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 52 vom 22.12.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche

    Folgen Sie uns im Social Web

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.