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Aktuelle Rechtsprechung: Steuern und Recht kompakt

Ein geplantes Gesetz bringt Riester-Sparern Vorteile – etwa beim Immobilienkauf. Außerdem gibt es neue Urteile zur Kinderbetreuung und viele neue Regeln für 2013.

Foto Hausbau Quelle: dpa
Günstiger ins EigenheimEin geplantes Gesetz bringt Riester-Sparern Vorteile – etwa beim Immobilienkauf Quelle: dpa

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Günstiger ins Eigenheim

Vor allem Riester-Kunden sollen mit einem von der Bundesregierung geplanten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bessergestellt werden. Noch laufen die Verhandlungen. Das Gesetz könnte erst im Februar verabschiedet werden, sodass die neuen Regeln voraussichtlich nicht zu Jahresanfang greifen. Künftig sollen Sparer maximal 150 Euro Gebühr zahlen, wenn sie den Anbieter wechseln – bislang gab es keine Obergrenze. Beim neuen Anbieter sollen sie auch weniger Abschlusskosten auf die übertragene Summe zahlen als bisher. Besonders positiv sind die neuen Regeln für alle, die eine Immobilie finanzieren wollen (Wohn-Riester).

Die wichtigsten Änderungen 2013 in Zahlen

  • 69 600 Euro

    statt zuvor 67 200 Euro beträgt das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das Arbeitnehmer in den alten Bundesländern Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung fällt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Wegen der höheren Berechnungsgrenze bleibt der maximal zu zahlende Beitrag zur Rentenversicherung trotzdem fast unverändert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 3,0 Prozent. Die Hälfte davon zahlt jeweils der Arbeitgeber. In den neuen Ländern steigt die Berechnungsgrenze auf 58 800 Euro (vorher: 57 600 Euro).

  • 52 200 Euro

    1350 Euro mehr als 2012, muss ein Arbeitnehmer vor Steuern wenigstens verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Wechseln können alle, die über ein Jahr mehr als 52 200 Euro verdient haben.

  • 47 250 Euro

    ist die neue Beitragsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (+1350 Euro). Versicherte zahlen ihren Beitrag maximal auf dieses Jahresbruttoeinkommen. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt bei 15,5 Prozent, davon zahlen Arbeitnehmer 8,2 Prozent. In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag von 1,95 auf 2,05 Prozent (für Kinderlose 2,3 Prozent).

  • 15 200 Euro

    Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer 2013 maximal als Sonderausgaben absetzen, berücksichtigt werden 76 Prozent ihrer Beiträge (von maximal 20 000 Euro, soll auf 24 000 Euro steigen). Da der Fiskus den Arbeitgeberzuschuss verrechnet, mindern Arbeitnehmer die Steuer aber tatsächlich nur um 52 Prozent ihres Beitrags.

Schon bisher war ein Wohn-Riester-Kredit meist die lohnendste Riester-Variante, da Kreditnehmer eigene Beiträge und staatliche Zulage direkt in die Tilgung ihres Kredits stecken können. Die Förderung sorgte für etwa einen halben Prozentpunkt Zinsvorteil gegenüber ungeförderten Krediten. Jetzt sollen die Regeln noch verbessert werden: Riester-Sparer könnten künftig jederzeit Geld zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie aus ihrem Sparvertrag entnehmen und für Wohn-Riester nutzen – bisher ging das nur zum Bau oder Kauf der Immobilie oder zu Rentenbeginn.

Was sich sonst noch ändert

  • Bundesschatzbriefe

    Die Finanzagentur des Bundes stellt den Vertrieb ein. Bereits gekaufte Schatzbriefe führt sie bis zur Fälligkeit weiter.

  • Spekulationsverluste

    Anleger, die noch über steuerliche Verlustvorträge aus Zeiten vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer verfügen, können diese nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen.

  • Offene Immobilienfonds

    Anleger können sich pro Halbjahr maximal 30 000 Euro von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen. Wer neue Anteile zeichnet, muss diese wenigstens 24 Monate halten – an bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr kommen aber auch Neukunden vorher. Für größere Summen gilt für alle eine Mindest-Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Regeln könnten Mitte 2013 wieder geändert werden – neue Gesetzespläne werden diskutiert.

  • Mini- und Midijobs

    Geringfügig Beschäftigte dürfen mehr steuerfrei verdienen. Die Einkommensgrenze für Minijobs steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Regeln für Midijobs, für die reduzierte Sozialabgaben gelten, greifen bis 850 Euro (bisher 800 Euro).

  • Elektroautos

    Käufer von Elektroautos sind zehn statt fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Geplant ist auch eine steuerliche Besserstellung von E-Autos als Dienstwagen. Künftig könnte der Preis der Batterie bei der Steuer für die private Nutzung der Dienstwagen außen vor bleiben.

  • Versicherung

    Seit dem 21. Dezember müssen Kunden unabhängig vom Geschlecht für neue Policen gleich viel zahlen (Unisex). Für Lebensversicherte ist eine weitere Änderung geplant: Zum Vertragsende oder bei Kündigung sollen sie weniger an stillen Reserven beteiligt werden. Die entstehen wenn der Marktwert der Geldanlagen des Versicherers über deren Wert in den Büchern liegt.

  • Pflegezusatzversicherung

    Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und wenigstens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlt, bekommt vom Staat 60 Euro Zuschuss. Die Anbieter dürfen die Prämie der geförderten Policen nicht nach dem Gesundheitszustand berechnen, sodass diese durch Sicherheitsaufschläge relativ teuer sind.

  • Elektronische Lohnsteuerkarte

    Die Lohnsteuerkarte auf Papier verschwindet im Lauf des Jahres. Der Arbeitgeber fragt Steuerklasse, Freibeträge und Konfession elektronisch beim Finanzamt ab. Wann er genau umsteigt, kann er selbst entscheiden. Steuerpflichtige müssen eingetragene Freibeträge neu beim Finanzamt beantragen. Dorthin wenden sie sich auch, um Steuerklasse oder Kinderfreibeträge zu ändern.

  • Grundfreibetrag

    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro.

  • Grunderwerbsteuer

    Die bei Bau oder Kauf einer Immobilie berechnete Steuer steigt in Hessen von 3,5 auf 5,0 Prozent. Im Saarland müssen Käufer statt 4,5 künftig 5,5 Prozent Steuer zahlen.

  • Falschparken

    Falschparker sollen stärker bestraft werden – voraussichtlich zum 1. April. Wer in der Stadt ohne Parkschein 30 Minuten parkt, muss statt fünf dann zehn Euro Bußgeld zahlen.

  • Praxisgebühr

    Patienten können ohne zusätzliche Kosten einen Arzt aufsuchen. Die alte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt weg.

  • Steuerberater

    Für die Beratung müssen Steuerzahler 16 Prozent mehr einplanen, da die staatlich festgelegten Gebühren steigen.

  • Strompreis

    Strom wird teurer. Zum 1. Januar springt allein die Ökoumlage von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde, was den Strompreis im Schnitt schon um etwa sieben Prozent treibt.

  • Briefporto

    Postkunden müssen mehr zahlen. Das Porto für einen Brief bis 20 Gramm steigt auf 0,58 Euro (bisher: 0,55 Euro).

  • Rundfunkgebühr

    Die GEZ und die Rundfunkgebühr verschwinden, dafür erhebt der neu getaufte Beitragsservice den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Gebühr bleibt bei 17,98 Euro. Sie fällt nun pro Wohnung an – unabhängig davon, ob dort nur Radio gehört, aber kein Fernseher genutzt wird. Dafür müssen etwa WGs nur noch einmal zahlen.

  • Was noch kommen könnte: § Erbschaftsteuer

    Besonderen Tricks, mit denen Vermögende die Erbschaftsteuer drücken (Cash-GmbHs), könnte auf den letzten Drücker doch noch über das Jahressteuergesetz 2013 ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verhandlungen dazu werden sich ins neue Jahr hineinziehen. Schon jetzt steht die gesamte Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof hatte 2012 große Zweifel daran geäußert, ob das geltende Steuerrecht verfassungsgemäß ist (II R 9/11). Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden. Das kann aber noch Jahre dauern. Vorsichtshalber ergehen alle Steuerbescheide nur noch vorläufig. Empfehlung: Erben müssen jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, um von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts zu profitieren.

  • Was noch kommen könnte: § Sonderausgaben

    Steuerzahler wenden sich gegen die Deckelung der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Oft wirken sich die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung so nicht aus, weil die Höchstbeträge schon mit den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig (2 BvR 598/12). Empfehlung: Auf Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten und sonst Einspruch einlegen.

  • Was noch kommen könnte: § Lebenspartnerschaft

    Eingetragene Lebenspartner wollen seit Jahren bei der Einkommensteuer Ehepartnern gleichgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird es dazu wohl nicht kommen. Verfassungsbeschwerden sind anhängig (BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Empfehlung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben, nach Ablehnung Einspruch einlegen.

Außerdem sollen Wohn-Riester-Kunden deutlich weniger Steuern zahlen müssen: Die zur Immobilienfinanzierung genutzten Beiträge würden künftig auf einem fiktiven Steuerkonto nur noch mit einem Prozent statt mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Im Ruhestand fällt Steuer auf den Stand dieses Kontos an.

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