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Aktuelle Rechtsprechung: Steuern und Recht kompakt

von Niklas Hoyer

Was Anleger nach der Pleite der WGF Westfälische Grundbesitz beachten müssen. Außerdem gibt es neue Urteile zu Kartellen, Bankberatung und Betriebskosten.

Gebäude der Westfälische Grundbesitz Quelle: Presse
Tausende Anleger der WGF Westfälische Grundbesitz müssen um Ihr Geld bangen Quelle: Presse

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WGF-Insolvenz: Papier statt Steine

Tausende Anleger der WGF Westfälische Grundbesitz müssen um ihr Geld bangen.

Es war ein Schrecken mit Ansage: Vergangene Woche hat das Immobilienunternehmen WGF Westfälische Grundbesitz aus Düsseldorf bekannt gegeben, vor Gericht den Antrag auf Eigenverwaltung, eine besondere Form der Insolvenz in Eigenregie, gestellt zu haben. Tausende Anleger fürchten nun um ihre Investition. WGF-Anleihen sollten ihnen bis zu 6,35 Prozent Zins pro Jahr bringen. Insgesamt stehen derzeit noch rund 200 Millionen Euro im Feuer. In den vergangenen Monaten hatten sich negative Meldungen zur WGF gehäuft. Die Gesellschaft sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, möglicherweise ein Schneeballsystem zu betreiben, bei dem Zinsen und Auszahlungen von Altanlegern nur mit dem Geld neuer Investoren bedient würden. Diesen Verdacht hatte die WGF stets zurückgewiesen. Tatsächlich unterscheidet sich die Insolvenz von anderen Pleiten unter Anleiheemittenten. Die WGF-Anleihen sind zu 85 Prozent mit erstrangigen Grundpfandrechten besichert. Theoretisch würde es also reichen, die Immobilien zu verkaufen, um Anlegern einen Großteil ihres Geldes zurückzuzahlen. „Jetzt muss sich zeigen, wie gut die Grundpfandrechte wirklich sind, mit denen die WGF immer geworben hat“, sagt Klaus Nieding, Rechtsanwalt der Kanzlei Nieding + Barth. Die Zweifel daran sind groß. So zahlen Käufer an der Börse derzeit nur 20 Prozent des Anleihen-Nennwertes. Ein Grund: Einen zügigen Verkauf der Immobilien würde die WGF in der Krise wohl allenfalls mit hohen Abschlägen schaffen.

Recht einfach: Urteile zu Weihnachtsgeschenken

  • Porsche

    Bei einem Paar in Baden hing nach Weihnachten der Beziehungssegen schief. Um das Zerwürfnis zu kitten, schrieb der Mann seiner Frau einen Brief. Inhalt: "Hiermit schenke ich Frau ... einen Porsche 928 ... mit sofortiger Wirkung." Zusammen mit dem Schreiben warf er Fahrzeugschein und Schlüssel in den Briefkasten der Angebeteten. Noch vor Übergabe des Wagens zerbrach das Glück endgültig. Den Porsche bekam die Frau trotz Klage nicht. Das Schenkungsversprechen hätte beglaubigt sein müssen (Oberlandesgericht Karlsruhe, 17 U 180/04).

  • Oma

    Eine alleinstehende Mutter lebte mit drei kleinen Kindern von Hartz IV. Zu Weihnachten schenkte die Oma den Kleinen jeweils 100 Euro. Daraufhin forderte das Jobcenter das Geld ein. Begründung: Auch wenn das Geld für Spielsachen und Kleidung ausgegeben werde, diene es der Grundsicherung. Die Unterstützung sei entsprechend zu kürzen. Die Richter sahen das anders: Eine Anrechnung dürfe nicht "grob unbillig" sein. Omas Gabe blieb den Kleinen erhalten (Bundessozial-gericht, B 14 AS 74/10 R).

  • Geizhals

    Nach der Scheidung einer Ehe in Sachsen zogen die beiden Kinder zur Mutter. Wenn der Vater seinen Nachwuchs zu sehen bekam, kümmerte er sich kaum um ihn. Den größten Bock schoss der Mann an Weihnachten: Keinen Cent hatte er für Geschenke übrig. Die Mutter beantragte daraufhin das alleinige Sorgerecht. Mit Erfolg. Die Richter werteten den Weihnachts-Fauxpas als "wichtiges Indiz" für eine Vernachlässigung (Oberlandesgericht Dresden, 10 UF 743/01).

Finanzamt: Anspruch auf Auskunft

Ein Steuerzahler aus Schleswig-Holstein warf dem Finanzamt vor, ihn mit überhöhten Steuerforderungen in die Insolvenz getrieben zu haben. Vor Gericht wollte er Schadensersatz einklagen und beantragte zur Vorbereitung seiner Klage, Einblick in seine Steuerakten nehmen zu dürfen. Das Finanzamt mauerte jedoch und verweigerte ihm die Auskunft. Es berief sich auf eine Vorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Bürgern bei drohenden Schadensersatzforderungen jegliche Akteneinsicht verweigert werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein stärkte dem Mann nun aber den Rücken (4 LB 11/12): Er habe einen Anspruch nach dem Informationszugangsgesetz des Landes.

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

  • Bernie Madoff

    Es ist ein Fall für die Geschichtsbücher: Dem Fondsmanager Bernie Madoff gelang es jahrzehntelang, ein höchst lukratives Schneeballsystem zu betreiben, bei dem die Einzahlungen der neuen Kunden für die Ausschüttungen anderer Kunden verwendet wurden. Mangel an Neukunden kannte Madoff offenbar nicht, denn es gelang im, seine oftmals prominenten und schwer reichen Kunden um insgesamt 65 Milliarden Dollar zu erleichtern. In der Finanzkrise flog der ganze Schwindel auf, weil einige Kunden große Summen abzogen. Im Jahr 2009 wurde Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt.

  • Markus Frick

    Im April 2011 sorgte das Urteil gegen den Börsen-Coach, Ex-N24-Moderator, Buchautor und Börsenjournalisten Markus Frick für Aufsehen. Er hatte ebenfalls Aktien öffentlich empfohlen, die er selbst besaß. Dadurch hat er dem Gericht zufolge 20.000 Anleger getäuscht und 42 Millionen Euro erlöst. Das Gericht brummte ihm ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie 420.000 Euro Strafzahlung auf. 80 Millionen Euro wurden sichergestellt.

  • Helmut Kiener

    Er gilt als der deutsche Bernie Madoff: Helmut Kiener hat mit seinen Hedgefonds Anleger und Banken mit einem Schneeballsystem im Laufe der Jahre um mehr als 300 Millionen Euro betrogen. Das Urteil für Kiener im Juli 2011: zehn Jahre und acht Monate Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 52-Jährigen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Erst sehr spät im Gerichtsverfahren hatte Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt.

  • Stefan Fiebach / Christoph Öfele

    Es waren die ersten Urteile in der sogenannten SdK-Affäre, bei der vor allem - inzwischen ehemalige - Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wegen Kursmanipulation angeklagt waren. Der geständige Börsenbrief-Herausgeber Stefan Fiebach ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er vor allem die Aktien bejubelt hat, die er selbst besaß. Zuvor hatte er die Anschuldigungen gestanden und Kursmanipulation in Mittäterschaft eingeräumt. Nach dem Geständnis von Fiebach räumte auch der ehemalige Sprecher der (SdK), Christoph Öfele, über seinen Anwalt Insiderhandel in 92 Fällen ein und bestätigte damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang. Der geständige Öfele war früher neben seinen Börsengeschäften auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den Löwen nieder. Im Gegenzug für das Geständnis verurteilte das Gericht Öfele zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Neben einer Geldstrafe soll Öfele eine Nebenstrafe von rund 220.000 Euro zahlen - was fast dem kompletten Vermögen entspricht, das der 43-Jährige im Verfahren angegeben hat.

  • Raj Rajaratnam

    Der US-Hedgefondsmanager wurde im Oktober in einem Strafverfahren zur Zahlung von insgesamt 63,8 Millionen Dollar sowie zu elf Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Verfahren wurde ihm eine Strafzahlung von 92 Millionen Dollar aufgebrummt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhr Rajaratnam bis zu 75 Millionen Dollar an illegalen Profiten durch Insiderhandel ein. Er soll auf Grundlage von geheimen Informationen gehandelt haben, die ihm von im Wertpapiergeschäft tätigen Freunden und Kollegen zugesteckt wurden. Rajaratnam galt bei seiner Verhaftung als Milliardär, sein Galleon-Fonds verwaltete zu Spitzenzeiten sieben Milliarden Dollar.

  • Allen Stanford

    Dem Geschäftsmann aus Texas wird angelastet, tausende Anleger um ihre Ersparnisse im Gesamtwert von sieben Milliarden Dollar gebracht zu haben. Ein Geschworenengericht hat ihn bereits verurteilt, das Strafmaß wird im Juni verkündet. Stanford drohen bis zu 230 Jahre Haft. Die Geschworenen erklärten Stanford des Betruges, der Verschwörung, der Geldwäsche und der Behinderung der Justiz für schuldig. Auf jeden der Anklagepunkte stehen Höchststrafen von bis zu 20 Jahren Haft. Außerdem soll der US-Investor seinen Opfern 330 Millionen Dollar erstatten. Der Fall flog 2009 auf. Mit seiner auf der Karibikinsel Antigua angesiedelten Firma hat Stanford offenbar mehr als 30.000 Investoren aus über einhundert Ländern um ihr Geld gebracht hat. Vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Wegen Fluchtgefahr verbrachte Stanford die vergangenen drei Jahre hinter Gittern.

Die dort aufgeführten Ablehnungsgründe lägen nicht vor. Außerdem habe der Mann noch einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, sodass der Fiskus ihm mitteilen müsse, welche personenbezogenen Daten er zu welchem Zweck gespeichert hat, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Solche datenschutzrechtlichen Auskünfte müssen Behörden, aber auch Unternehmen, Verbände oder Vereine unentgeltlich erteilen.

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