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Aktuelle Rechtsprechung: Neues zu Investmentfonds, Immobilien und Steuererstatungen

Aktuelle Rechtsprechung: Steuern und Recht kompakt

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Neues zu Investmentfonds, Immobilien und Steuererstatungen

Schon bei den Kleinsten fängt das Kalkulieren mit den Finanzen an. Und gleich in mehreren Bereichen ändert die Politik die Leistungen für die Kinderbetreuung ab 2013. Doch nicht nur für Eltern bringt das neue Jahr wesentliche Änderungen...

Bild: dpa

Investmentfonds: Die Tücken liegen jenseits der Grenze

Bei der Steuererklärung ist die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen eines der besonders gefürchteten Formulare. Durch die Abgeltungsteuer und den Sparerpauschbetrag von 801 Euro entfällt das lästige Ausfüllen für viele. Wer allerdings ein Depot im Ausland hat, ist ebenso dazu verpflichtet wie Anleger, die einen ausländischen thesaurierenden Investmentfonds im Depot haben.

Bei der Thesaurierung verbleiben die Dividenden- und Zinserträge jährlich im Fondsvermögen und erhöhen dessen Anteilswert. Weder von der Bank noch von der ausländischen Fondsgesellschaft fließen während der Haltedauer dieser Fonds Steuern an den deutschen Fiskus. Erst beim Verkauf der Fondsanteile wird die angesammelte Steuerschuld auf einen Schlag von der heimischen Bank abgeführt. Und dies erfolgt unabhängig davon, ob der Steuerzahler jährlich seiner Pflicht nachgekommen ist und die thesaurierten Erträge bereits in der Steuererklärung angegeben hat. Weist der Anleger dem Fiskus im Jahr des Verkaufs beispielsweise durch Kopien seiner Vorjahres-Steuererklärungen nach, das er die Erträge jährlich versteuert hat, bekommt er zu viel gezahlte Steuern zurück. Das fällt leichter, wenn der Anleger bereits die Erträge jedes Fonds einzeln in den Steuererklärungen aufgeschlüsselt hat.

Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt

  • Krankenkasse: Falsche Versprechen

    Eine Krankenkasse haftet dafür, wenn ein Mitarbeiter einer krebskranken Neukundin verspricht, dass ihr alle Naturheil-Präparate wie Bierhefe, Dinkelkaffee und Natron von der Kasse bezahlt würden, dies aber eigentlich nicht der Fall ist (Oberlandesgerichts Karlsruhe, 12 U 105/12).

  • Autokauf: Schwindel fliegt auf

    Wer sein Auto in Zahlung gibt und es schriftlich unrichtigerweise als unfallfrei beschreibt, kann sich nicht auf eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss berufen. Er haftet dem Autohändler für die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn der Schwindel auffliegt (Bundesgerichtshof, VIII ZR 117/12).

  • Dachlawine: Schäden ohne Sturz

    Auf 6800 Euro Schaden, den eine von einem Wohnhaus herabstürzende Dachlawine an seinem geparkten Auto verursachte, bleibt der Fahrer sitzen. Die Ortssatzung des ostwestfälischen Bielefeld, wo der Schnee vom Dach rauschte, schreibt Hauseigentümern keine Sicherungsmaßnahmen vor (Oberlandesgerichts Hamm, I-9 U 119/12).

  • Eherenamt: Steuerfrei bis zum Jahr 2011

    Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer waren bis Ende 2010 in unbegrenzter Höhe steuerfrei (Bundesfinanzhof, VIII R 57/09). Seit dem Jahr 2011 können die Ehrenamtlichen allerdings nur noch 2100 Euro im Jahr steuerfrei kassieren.

Das Bundesfinanzministerium hat jüngst klargestellt, dass auch Erben und Beschenkte bei den Auslandsfonds nachweisen müssen, dass bereits ihre Vorgänger und späteren Erblasser und Schenker jährlich thesaurierte Erträge ordnungsgemäß versteuert haben, wenn sie einer Doppelbesteuerung entgehen wollen. Die Bank führt alle über die Jahre angesammelten Steuern zum Verkaufszeitpunkt ab.

Was sich 2013 sonst noch ändert

  • Bundesschatzbriefe

    Die Finanzagentur des Bundes stellt den Vertrieb ein. Bereits gekaufte Schatzbriefe führt sie bis zur Fälligkeit weiter.

  • Spekulationsverluste

    Anleger, die noch über steuerliche Verlustvorträge aus Zeiten vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer verfügen, können diese nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen.

  • Offene Immobilienfonds

    Anleger können sich pro Halbjahr maximal 30 000 Euro von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen. Wer neue Anteile zeichnet, muss diese wenigstens 24 Monate halten – an bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr kommen aber auch Neukunden vorher. Für größere Summen gilt für alle eine Mindest-Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Regeln könnten Mitte 2013 wieder geändert werden – neue Gesetzespläne werden diskutiert.

  • Mini- und Midijobs

    Geringfügig Beschäftigte dürfen mehr steuerfrei verdienen. Die Einkommensgrenze für Minijobs steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Regeln für Midijobs, für die reduzierte Sozialabgaben gelten, greifen bis 850 Euro (bisher 800 Euro).

  • Elektroautos

    Käufer von Elektroautos sind zehn statt fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Geplant ist auch eine steuerliche Besserstellung von E-Autos als Dienstwagen. Künftig könnte der Preis der Batterie bei der Steuer für die private Nutzung der Dienstwagen außen vor bleiben.

  • Versicherung

    Seit dem 21. Dezember müssen Kunden unabhängig vom Geschlecht für neue Policen gleich viel zahlen (Unisex). Für Lebensversicherte ist eine weitere Änderung geplant: Zum Vertragsende oder bei Kündigung sollen sie weniger an stillen Reserven beteiligt werden. Die entstehen wenn der Marktwert der Geldanlagen des Versicherers über deren Wert in den Büchern liegt.

  • Pflegezusatzversicherung

    Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und wenigstens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlt, bekommt vom Staat 60 Euro Zuschuss. Die Anbieter dürfen die Prämie der geförderten Policen nicht nach dem Gesundheitszustand berechnen, sodass diese durch Sicherheitsaufschläge relativ teuer sind.

  • Elektronische Lohnsteuerkarte

    Die Lohnsteuerkarte auf Papier verschwindet im Lauf des Jahres. Der Arbeitgeber fragt Steuerklasse, Freibeträge und Konfession elektronisch beim Finanzamt ab. Wann er genau umsteigt, kann er selbst entscheiden. Steuerpflichtige müssen eingetragene Freibeträge neu beim Finanzamt beantragen. Dorthin wenden sie sich auch, um Steuerklasse oder Kinderfreibeträge zu ändern.

  • Grundfreibetrag

    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro.

  • Grunderwerbsteuer

    Die bei Bau oder Kauf einer Immobilie berechnete Steuer steigt in Hessen von 3,5 auf 5,0 Prozent. Im Saarland müssen Käufer statt 4,5 künftig 5,5 Prozent Steuer zahlen.

  • Falschparken

    Falschparker sollen stärker bestraft werden – voraussichtlich zum 1. April. Wer in der Stadt ohne Parkschein 30 Minuten parkt, muss statt fünf dann zehn Euro Bußgeld zahlen.

  • Praxisgebühr

    Patienten können ohne zusätzliche Kosten einen Arzt aufsuchen. Die alte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt weg.

  • Steuerberater

    Für die Beratung müssen Steuerzahler 16 Prozent mehr einplanen, da die staatlich festgelegten Gebühren steigen.

  • Strompreis

    Strom wird teurer. Zum 1. Januar springt allein die Ökoumlage von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde, was den Strompreis im Schnitt schon um etwa sieben Prozent treibt.

  • Briefporto

    Postkunden müssen mehr zahlen. Das Porto für einen Brief bis 20 Gramm steigt auf 0,58 Euro (bisher: 0,55 Euro).

  • Rundfunkgebühr

    Die GEZ und die Rundfunkgebühr verschwinden, dafür erhebt der neu getaufte Beitragsservice den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Gebühr bleibt bei 17,98 Euro. Sie fällt nun pro Wohnung an – unabhängig davon, ob dort nur Radio gehört, aber kein Fernseher genutzt wird. Dafür müssen etwa WGs nur noch einmal zahlen.

  • Was noch kommen könnte: Erbschaftsteuer

    Besonderen Tricks, mit denen Vermögende die Erbschaftsteuer drücken (Cash-GmbHs), könnte auf den letzten Drücker doch noch über das Jahressteuergesetz 2013 ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verhandlungen dazu werden sich ins neue Jahr hineinziehen. Schon jetzt steht die gesamte Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof hatte 2012 große Zweifel daran geäußert, ob das geltende Steuerrecht verfassungsgemäß ist (II R 9/11). Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden. Das kann aber noch Jahre dauern. Vorsichtshalber ergehen alle Steuerbescheide nur noch vorläufig. Empfehlung: Erben müssen jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, um von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts zu profitieren.

  • Was noch kommen könnte: Sonderausgaben

    Steuerzahler wenden sich gegen die Deckelung der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Oft wirken sich die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung so nicht aus, weil die Höchstbeträge schon mit den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig (2 BvR 598/12). Empfehlung: Auf Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten und sonst Einspruch einlegen.

  • Was noch kommen könnte: Lebenspartnerschaft

    Eingetragene Lebenspartner wollen seit Jahren bei der Einkommensteuer Ehepartnern gleichgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird es dazu wohl nicht kommen. Verfassungsbeschwerden sind anhängig (BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Empfehlung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben, nach Ablehnung Einspruch einlegen.

Immobilien: Architekten steht Prämie zu

Ein Ehepaar beauftragte 1995 einen Architekten, ein Wohnhaus gegen ein Honorar von umgerechnet 127.823 Euro zu bauen. Im Vertrag vereinbarten beide Parteien, dass die Gesamtkosten die Höchstgrenze von 1,1 Millionen Euro nicht überschreiten sollten. Da die Preisgarantie für den Architekten ein Risiko darstellte, sicherten ihm die Bauherren eine Prämie in Höhe der Kostenersparnis gegenüber der Höchstgrenze zu. Weil der Architekt das Haus für etwa eine Million Euro baute, erhielt er eine Prämie. 2003 wollten die Bauherren die Prämie jedoch wieder zurück. Inklusive Prämie habe das Honorar des Architekten die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschritten, argumentierten sie. Der Bundesgerichtshof dagegen hielt die Prämie für angemessen (VII ZR 200/10). Schließlich sei diese eine Gegenleistung für die Preisgarantie und nicht Teil des Honorars, so die Richter.

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Steuererstattung: Vorläufig keine Zinsen

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Steuerzahler können gegen einen Steuerbescheid klagen. Fällt das Urteil zu ihren Gunsten aus, erhalten sie die zu viel gezahlten Steuern plus Zinsen zurück. Dies gilt jedoch nur, wenn das Urteil ursächlich für die Rückzahlung war. Keine Zinsen gibt es, wenn der Bescheid des Finanzamts vorläufig war, weil ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht lief (Bundesfinanzhof, II R 49/11).

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