Nachdem zum Jahr 2013 die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung um 100 Euro in den neuen Bundesländern und 200 Euro in den alten Bundesländern gestiegen ist und der Rentenbeitragssatz auf 18,9 Prozent sank, haben die meisten Arbeitnehmer am Ende des Jahres etwas mehr von ihrem Gehalt übrig als noch 2012.
Die größten Profiteure sind laut Musterrechnung Alleinerziehende mit einem Kind, der Steuerklasse II und einem Jahresbruttogehalt von 65.000 Euro. Diese fiktive Arbeitnehmer hätten am Ende des Jahres 2013 nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 37.826 Euro übrig. Das sind 204 Euro mehr, als es 2012 gewesen sind.
Auch kinderlose Singles mit Steuerklasse I und einem Bruttojahreseinkommen von 65.000 Euro können sich über ein kleines Plus freuen. Sie haben am Ende des Jahres 203 Euro mehr übrig als noch im Jahr 2012 - nämlich 37.022 Euro statt 36.819 Euro.