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ELStAM-Chaos und Freibeträge
Ab Januar satteln die Unternehmen um: Statt der Lohnsteuerkarte aus Pappe berechnet dann ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) das aktuelle Nettogehalt. Bei der Umstellung ist mit Problemen zu rechnen: Eventuell unterschlägt die Software den Kirchenaustritt oder vertut sich bei Steuerklasse oder Zahl der Kinder. Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, geht davon aus, dass der Lohn von circa 1,5 Millionen Arbeitnehmern nicht korrekt abgerechnet wird.
"Das wird einen Aufschrei und dann Massenandrang in den Finanzämtern geben, wenn die Abrechnung millionenfach nicht stimmt", befürchtet der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL), Erich Nöll.
Wer clever ist, sollte also eine ruhige Minute zwischen den Jahren dazu nutzen, seine persönlichen Steuerdaten zu kontrollieren, so Nöll. Ein Check sei vor allem für Eheleute wichtig sowie für Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr damit rechnen, arbeitslos zu werden oder in Kurzarbeit zu gehen.
Zu allen Pannen beim Aufbau des Datenpools kommt ein weiterer Knoten hinzu: 2013 verlieren die bisherigen Freibeträge von Millionen Arbeitnehmern komplett ihre Gültigkeit. Beispielsweise die abzugsfähigen Posten von Pendlern, für Kinderbetreuungs- oder Reisekosten, für volljährige Kinder oder wegen eines Minus' aus der Vermietung. Wer es nicht schafft, seine Freibeträge bis Silvester beim Finanzamt neu zu beantragen, bekomme im Januar weniger Netto ausgezahlt, gibt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zu bedenken. Je nach Verdienst und Steuersatz kann das monatlich einige Hundert Euro weniger ausmachen. Die zu viel gezahlten Steuern können dann erst über die Einkommenssteuererklärung für 2013 zurückgeholt werden, also anderthalb Jahre später.
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Last minute Steuern sparen
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch bevor sie die Adventskerzen anzünden und Weihnachtsplätzchen backen, sollten sich Steuerzahler noch einmal Zeit für ihre Steuerunterlagen nehmen. Der Bund der Steuerzahler gibt wertvolle Tipps, mit denen sich jetzt noch bares Geld sparen lässt.
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Freiwillige Steuererklärung bis zum Jahresende
Viele Steuerzahler sind gar nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. „Eine freiwillige Steuererklärung kann sich aber trotzdem lohnen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler, „bei hohen Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen kann der Steuerzahler mit ordentlichen Rückzahlungen rechnen.“ Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie noch vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres abgeben. Die Frist für die Abgabe der Erklärung für 2008 endet also am 31. Dezember 2012.
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Oh du schöne Spendenzeit
In der Adventszeit werben gemeinnützige Organisationen besonders intensiv um Spender. Wer mit finanziellen Mitteln etwas Gutes tut, sollte das auch seinem Finanzamt sagen. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sie reduzieren also die Summe der Einkünfte und damit auch die Steuerlast. „Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, können diese in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Käding. Ohne Beleg funktioniert das aber nicht. Bei Spenden bis 200 Euro genügt die Vorlage eines Kontoauszuges, bei höheren Beträgen braucht der Spender eine formale Spendenbescheinigung.
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Von Verlusten profitieren
Anleger, die Depots bei verschiedenen Banken unterhalten und Verluste gemacht haben, sollten sich diese Verluste von den Banken bescheinigen lassen. Der Vorteil: In der Einkommensteuererklärung können Verluste im einen Depot mit Gewinnen im anderen Depot verrechnet werden. Das senkt die Summe der Kapitalerträge und damit auch die Steuerlast. Können die Verluste in der Steuererklärung für 2012 nicht genutzt werden, weil ihnen keine Gewinne gegenüber stehen, werden sie im folgenden Jahr vom Finanzamt berücksichtigt. Den Antrag müssen Steuerzahler jedoch spätestens bis zum 15. Dezember 2012 bei der Bank stellen.
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Kosten für Kinderbetreuung
Seit diesem Jahr können alle Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre von der Steuer absetzen. Als Sonderausgaben können pro Jahr zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro abgezogen werden. Bisher konnten solche Ausgaben nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile arbeiteten oder besondere persönliche Umstände, wie Ausbildung, Krankheit oder eine Behinderung vorlagen. Entsprechende Belege wie beispielsweise der Betreuungsvertrag oder Kontoauszüge sollten daher nicht zum Jahresende aussortiert werden, sondern für die Einkommensteuererklärung 2012 aufgehoben werden.
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Kassensturz I: Gesundheitskosten
Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren und Zuzahlungen zu Rezepten sowie die Arztpraxisgebühr können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese Grenze richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte. „Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten“, sagt Anita Käding. Die Steuer-Expertin empfiehlt: „Wer knapp unter der Grenze liegt, kann beispielsweise noch in diesem Jahr eine neue Brille kaufen und den Fiskus damit an seinen Gesundheitskosten beteiligen.“ Wer dagegen die Belastungsgrenze in diesem Jahr nicht mehr erreichen kann, verschiebt die Anschaffungen besser ins nächste Jahr. Wichtig in jedem Fall: Als Nachweis müssen die Belege gesammelt werden.
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Kassensturz II: Werbungskosten
Wie bei den Gesundheitskosten sollten Steuerzahler auch bei Werbungskosten vorgehen. Auch die Anschaffung von Fachbüchern, Berufsbekleidung oder Fortbildungen können die Steuerlast senken. Wirksam werden die Ausgaben aber erst, wenn sie über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen. „Wurde dieser Betrag bereits überschritten, kann es sich lohnen, anstehende Investitionen vorzuziehen und noch in diesem Jahr steuerlich geltend zu machen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Auch Kosten für Schreibtisch, Regale im Arbeitszimmer oder einen Computer sind in der Regel absetzbar, und zwar bis zu einem Grenzwert von netto 410 Euro je Wirtschaftsgut sofort. Darüber hinaus kann ein Abschreibungsbetrag geltend gemacht werden, der sich nach der Nutzungsdauer des Gegenstandes richtet.
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Altverluste aus Spekulationsgeschäften nutzen
Für Steuerzahler, die ihre Depots voller Aktien haben, gleichzeitig aber noch auf einem Berg von Altverlusten sitzen, kann es sinnvoll sein, Aktien jetzt zu veräußern. Die Gewinne aus den Aktienverkäufen können dann nämlich mit sogenannten Altverlusten verrechnet werden. Der Vorteil dabei: „Die alten Verluste können genutzt werden und auf die Gewinne fällt keine Steuer an“, erklärt Anita Käding. Zu den Altverlusten zählen die Verluste vor der Einführung der Abgeltungsteuer. Diese können nur noch mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen bis Ende 2013 verrechnet werden. Danach ist eine Verrechnung ausschließlich mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten, wie Immobilien oder Edelmetallen möglich. Wer gleichwohl an seinen Aktien hängt, die er nun zur Verlustverrechnung verkauft, kann diese ohne Probleme wieder zurückkaufen. Dies ist noch am gleichen Tag möglich, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 60/07).
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Freistellungsaufträge überprüfen
Seit dem Jahr 2009 müssen private Anleger auf ihre Kapitalgewinne eine Abgeltungssteuer zahlen: 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer behalten Kreditinstitute automatisch ein. Erträge bis 801 Euro – 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren – sind jedoch steuerfrei. Um diesen Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, muss der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Steuerzahler, die mehrere Konten bei verschiedenen Banken unterhalten, sollten den Pauschbetrag entsprechend der zu erwartenden Gewinne auf die jeweiligen Konten verteilen. Vor Jahreswechsel sollten die Freistellungsaufträge noch einmal angepasst werden, damit die Bank nicht unnötig Steuern einbehält, die dann wieder über die Steuererklärung zurückgefordert werden müssten.
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Im Jahr der Bundestagswahl können sich Millionen Beschäftigte über spürbar mehr Netto in der Lohntüte freuen. Durch Steueränderungen dürften 2013 übers Jahr gesehen bis über 200 Euro mehr auf dem Gehaltskonto landen, je nach persönlicher Situation, wie der Haufe-Verlag im Auftrag des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) berechnet hat.
Bei dem Plus ist noch gar nicht berücksichtigt, dass der steuerfreie Grundbetrag voraussichtlich ab März um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht werden soll. Sprich: Sobald die Anhebung abgesegnet ist, sinkt die Steuerlast dann noch einmal für Millionen Bürger.
Im Vorteil sind ab Januar vor allem die mittleren bis kleinen Einkommensstufen, wie BdL-Geschäftsführer Erich Nöll im dapd-Gespräch erläutert. Trotz der erfreulichen Gehaltsaussichten fürs neue Jahr kann der Mehrverdienst für viele schnell wieder dahin sein. Vor allem die enormen Preissprünge für Energie dürften die Entlastung im Geldbeutel vermutlich rasch wieder schrumpfen lassen. Viele privat Krankenversicherte müssen 2013 zudem empfindliche Verteuerungen für ihre Policen in Kauf nehmen.
Singles fahren besser
Dass viele Bundesbürger ab Januar etwas mehr Verdienst rauskriegen, liegt vor allem an den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt 2013 auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, nämlich von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens.
Was sich sonst noch ändert
Bundesschatzbriefe
Die Finanzagentur des Bundes stellt den Vertrieb ein. Bereits gekaufte Schatzbriefe führt sie bis zur Fälligkeit weiter.
Spekulationsverluste
Anleger, die noch über steuerliche Verlustvorträge aus Zeiten vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer verfügen, können diese nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen.
Offene Immobilienfonds
Anleger können sich pro Halbjahr maximal 30 000 Euro von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen. Wer neue Anteile zeichnet, muss diese wenigstens 24 Monate halten – an bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr kommen aber auch Neukunden vorher. Für größere Summen gilt für alle eine Mindest-Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Regeln könnten Mitte 2013 wieder geändert werden – neue Gesetzespläne werden diskutiert.
Mini- und Midijobs
Geringfügig Beschäftigte dürfen mehr steuerfrei verdienen. Die Einkommensgrenze für Minijobs steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Regeln für Midijobs, für die reduzierte Sozialabgaben gelten, greifen bis 850 Euro (bisher 800 Euro).
Elektroautos
Käufer von Elektroautos sind zehn statt fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Geplant ist auch eine steuerliche Besserstellung von E-Autos als Dienstwagen. Künftig könnte der Preis der Batterie bei der Steuer für die private Nutzung der Dienstwagen außen vor bleiben.
Versicherung
Seit dem 21. Dezember müssen Kunden unabhängig vom Geschlecht für neue Policen gleich viel zahlen (Unisex). Für Lebensversicherte ist eine weitere Änderung geplant: Zum Vertragsende oder bei Kündigung sollen sie weniger an stillen Reserven beteiligt werden. Die entstehen wenn der Marktwert der Geldanlagen des Versicherers über deren Wert in den Büchern liegt.
Pflegezusatzversicherung
Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und wenigstens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlt, bekommt vom Staat 60 Euro Zuschuss. Die Anbieter dürfen die Prämie der geförderten Policen nicht nach dem Gesundheitszustand berechnen, sodass diese durch Sicherheitsaufschläge relativ teuer sind.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte auf Papier verschwindet im Lauf des Jahres. Der Arbeitgeber fragt Steuerklasse, Freibeträge und Konfession elektronisch beim Finanzamt ab. Wann er genau umsteigt, kann er selbst entscheiden. Steuerpflichtige müssen eingetragene Freibeträge neu beim Finanzamt beantragen. Dorthin wenden sie sich auch, um Steuerklasse oder Kinderfreibeträge zu ändern.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro.
Grunderwerbsteuer
Die bei Bau oder Kauf einer Immobilie berechnete Steuer steigt in Hessen von 3,5 auf 5,0 Prozent. Im Saarland müssen Käufer statt 4,5 künftig 5,5 Prozent Steuer zahlen.
Falschparken
Falschparker sollen stärker bestraft werden – voraussichtlich zum 1. April. Wer in der Stadt ohne Parkschein 30 Minuten parkt, muss statt fünf dann zehn Euro Bußgeld zahlen.
Praxisgebühr
Patienten können ohne zusätzliche Kosten einen Arzt aufsuchen. Die alte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt weg.
Steuerberater
Für die Beratung müssen Steuerzahler 16 Prozent mehr einplanen, da die staatlich festgelegten Gebühren steigen.
Strompreis
Strom wird teurer. Zum 1. Januar springt allein die Ökoumlage von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde, was den Strompreis im Schnitt schon um etwa sieben Prozent treibt.
Briefporto
Postkunden müssen mehr zahlen. Das Porto für einen Brief bis 20 Gramm steigt auf 0,58 Euro (bisher: 0,55 Euro).
Rundfunkgebühr
Die GEZ und die Rundfunkgebühr verschwinden, dafür erhebt der neu getaufte Beitragsservice den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Gebühr bleibt bei 17,98 Euro. Sie fällt nun pro Wohnung an – unabhängig davon, ob dort nur Radio gehört, aber kein Fernseher genutzt wird. Dafür müssen etwa WGs nur noch einmal zahlen.
Was noch kommen könnte: § Erbschaftsteuer
Besonderen Tricks, mit denen Vermögende die Erbschaftsteuer drücken (Cash-GmbHs), könnte auf den letzten Drücker doch noch über das Jahressteuergesetz 2013 ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verhandlungen dazu werden sich ins neue Jahr hineinziehen. Schon jetzt steht die gesamte Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof hatte 2012 große Zweifel daran geäußert, ob das geltende Steuerrecht verfassungsgemäß ist (II R 9/11). Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden. Das kann aber noch Jahre dauern. Vorsichtshalber ergehen alle Steuerbescheide nur noch vorläufig. Empfehlung: Erben müssen jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, um von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts zu profitieren.
Was noch kommen könnte: § Sonderausgaben
Steuerzahler wenden sich gegen die Deckelung der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Oft wirken sich die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung so nicht aus, weil die Höchstbeträge schon mit den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig (2 BvR 598/12). Empfehlung: Auf Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten und sonst Einspruch einlegen.
Was noch kommen könnte: § Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartner wollen seit Jahren bei der Einkommensteuer Ehepartnern gleichgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird es dazu wohl nicht kommen. Verfassungsbeschwerden sind anhängig (BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Empfehlung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben, nach Ablehnung Einspruch einlegen.
Niedriger lag der Beitrag zuletzt im Jahr 1995, da waren es 18,6 Prozent. Er wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Beide müssen im kommenden Jahr jeweils 0,35 Prozentpunkte weniger dafür aufbringen. Einem Durchschnittsverdiener bringt das etwa acht bis neun Euro mehr Lohn im Monat.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen allerdings zugleich etwas mehr für die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt.