Eine US-Richterin hat eine Klage von Apple gegen den Gebrauch des Namens "App Store" durch Amazon zurückgewiesen. Apple habe nicht darlegen können, warum die Verwendung dieser Bezeichnung durch das Online-Kaufhaus eine irreführende Werbung darstelle, urteilte Bezirksrichterin Phyllis Hamilton im kalifornischen Oakland am Mittwoch.
Der Nutzer erhalte nicht den Eindruck, dass es sich bei dem Angebot von Amazon um einen Apple-Service handele. Beim "App Store" von Apple handelt es sich um eine Verkaufsplattform für Computerprogramme mit dem Betriebssystem iOS. Amazon richtet sich an Geräte der Konkurrenz mit Android-Software: Amazon hatte im März 2011 die Plattform mit Anwendungen für das Google-Betriebssystem unter dem Namen "Appstore" gestartet und war deswegen von Apple verklagt worden. Der iPhone-Konzern machte seine Rechte auf den Namen "App Store" geltend. Amazon konterte, die Bezeichnung stehe inzwischen generell für eine Download-Plattform für Apps.
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Apple gegen Samsung
Nächste Runde des wohl langwierigsten Patentstreits. Dieses Mal geht sie an Samsung: Applescheiterte am Montag vor einem Gericht im kalifornischen San Jose mit einem Antrag, 26 meist ältere Modelle des koreanischen Unternehmens wegen Patentverletzungen dauerhaft vom Markt nehmen zu lassen. Apple habe nicht genügend Beweise hervorgebracht, dass die patentgeschützten Funktionen die Nachfrage der Verbraucher nach dem iPhone insgesamt gesteigert hätten. Die betroffenen Samsung-Geräte verfügten über eine Fülle von Funktionen. Nur ein kleiner Teil sei von den Apple-Patenten betroffen, erklärte Richterin Lucy Koh.
Mit dem Beschluss muss Apple in seinen Patentauseinandersetzungen auf ein wichtiges Druckmittel verzichten. Der Konzern und Samsung kämpfen erbittert um Marktanteile bei Smartphones und Tablet-PCs wie dem iPad. Viele Samsung-Geräte haben das Betriebssystem Android von Google installiert.
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Apple gegen die Schweizer Bundesbahnen
Mit dem neuen Betriebssystem iOS 6 hat Apple auf dem iPad eine neue Uhr eingeführt. Und das kommt dem Konzern nun teuer zu stehen. Das Design der Uhr wurde von der berühmten Schweizer Bahnhofsuhr abgekupfert. Nachdem die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) nachweisen konnte, dass Apple das Design tatsächlich widerrechtlich verwendet hatte, muss das Unternehmen nun knapp 16,6 Millionen Euro Strafe zahlen.
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Adidas versus Nike
Im Patentstreit um einen Laufschuh des Sportartikelherstellers Adidas hat Weltmarktführer Nike eine Niederlage erlitten. Das Adidas-Modell "adizero primeknit" verstoße nicht gegen ein Nike-Patent, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch. Nike war gegen die weltweite Nummer zwei vor Gericht gezogen, weil es in dem Schuh eine Kopie seines seit 2002 patentierten Herstellungsverfahrens "Flyknit" sah. Adidas hielt dagegen, dass ein derartiges Verschmelzungs-Verfahren für Fasern bereits seit 1940 bekannt und daher nicht schützenswert sei. Ein von Nike Ende August erwirktes Verkaufsverbot in Deutschland ist damit hinfällig.
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Osram versus LG
Der Konflikt zwischen Osram, LG Electronics und LG Innotek um LED-Patente ist nach über einem Jahr beendet. Das teilte Osram am Freitag mit und erklärte, dass im Rahmen der Einigung alle laufenden Patentverfahren beigelegt werden sollen. Betroffen sind juristische Auseinandersetzungen unter anderem in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Südkorea, Japan und China. Zu den Details der Einigung sei Stillschweigen vereinbart worden.
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Streit um die Kacheln
Microsofts neues Betriebssystem Windows 8 war erst wenige Tage auf dem Markt, und schon hat es eine Patenklage hervorgerufen. Die kleine US-Firma Surfcast zog vor Gericht, weil das Design der kacheln gegen ein Patent der Firma verstieße.
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CarGo gegen Car2Go
Daimlers Autovermietergeschäft in Frankreich hat einen herben Rückschlag erlitten: Die Car-Sharing-Tochter Car2Go muss ihren Betrieb in Lyon auf unbestimmte Zeit einstellen. Der Grund: Der Autovermieter CarGo aus Frankreichs drittgrößter Stadt zog vor Gericht gegen den Mitbewerber zu Felde. Car2Go unterlag in erster Instanz, da das Gericht eine Verwechslungsgefahr der Marken sah. Daimler prüft nun seine rechtlichen Möglichkeiten.
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Apple Records gegen Apple
Schlagzeilen machte der Streit zwischen der Plattenfirma der Beatles, Apple Records, und dem IT-Unternehmen Apple. Apple Records wurde 1968 von den Beatles gegründet und nutzt ebenfalls ein Apfel-Logo. 1991 schlossen die beiden Unternehmen einen Vertrag, der vorsah, dass der Computerkonzern sich nicht im Musiksegment betätigen würde - durch den Start des iTunes-Musikladens 2001 geschah jedoch genau das. Der Markenstreit schwelte jahrelang, bis die Unternehmen ihn schließlich im Jahr 2007 außergerichtlich beilegten. Die finanziellen Details des Deals wurden nicht bekannt gegeben.
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Ferreros Kampf um "Kinder"
Wer kennt sie nicht, die "Kinder Schokolade". Um den Namensbestandteil "Kinder" lieferte sich der Süßwarenkonzern Ferrero einen Rechtsstreit mit Haribo und Zott. Haribo sollte daran gehindert werden, Süßigkeiten und Backwaren unter dem Namen "Kinder Kram" anzubieten; Zott sollte das Inverkehrbringen eines Milchdesserts namens "Kinderzeit" untersagt werden. Ferrero scheiterte aber mit seinen Unterlassungsklagen in mehreren Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH urteilte, dass der Wortbestandteil "Kinder" nur die Zielgruppe beschreibe, für sich genommen aber keinen markenrechtlichen Schutz genießen könne. Einzig die besondere grafische Darstellung sei schützenswert.
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Streit um Googles E-Mailplattform Gmail
Das US-Unternehmen musste sich in Deutschland einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem Hamburger Daniel Giersch liefern. Der Unternehmer hatte sich die Marke "Gmail" gesichert und so verhindert, dass der Internet-Riese seinen E-Maildienst Googlemail auch in Deutschland unter den Namen Gmail vertreiben konnte. Giersch hatte sich den Markennamen bereits im Jahr 2000 eingetragen und unter gmail.de einen Postdienst betrieben. Der Rechtsstreit um die Domain wurde im April 2012 beigelegt, Giersch benannte seinen Dienst in "Quabb" um.
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Deutsche Telekom gegen 01051 Telecom
Niederlage für die Deutsche Telekom: Im Markenrechtsstreit mit der Düsseldorfer 01051 Telecom wies der Bundesgerichtshof die Revision des Bonner Telekommunikationsriesen in letzter Instanz ab. Eine Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben, da die Zeichenähnlichkeit zwischen "Telekom" und "01051 Telecom" zu gering sei, so die Karlsruher Richter. Die Telekom hatte versucht, sich seinen Namen als Marke schützen zu lassen. Da "Telekom" aber eine gängige Abkürzung des Begriffs "Telekommunikation" sei, wies das Gericht die Klage ab.
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Einer der Apple-Vorwürfe war bewusste irreführende Werbung, weil Kunden durch den Namen der Amazon-Plattform verwirrt würden. Die Richterin Phyllis Hamilton befand jedoch in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung, Apple habe dies nicht nachweisen können und folgte Amazons Antrag, die Vorwürfe zu streichen.
Eine Apple-Sprecherin wollte zu der Richterentscheidung keine Stellung nehmen. Amazon war zunächst nicht erreichbar.
Amazon und Apple stehen sich in einem immer intensiver werdenden Wettbewerb gegenüber. Das Tablet Kindle gehört zu den stärksten Rivalen des iPad von Apple, das den Markt weiterhin dominiert. Apple klagt unter anderem noch wegen Markenverletzungen gegen Amazon. Eine Verhandlung ist für August geplant.