Eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht für das Überziehen der Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten künftig ein Verwarnungsgeld von zehn statt bisher fünf Euro vor. Jedes weitere Überschreiten der zulässigen Parkzeit lässt die Kosten für das Knöllchen steigen. Wer mehr als drei Stunden über das Parklimit parkt, muss dann 30 Euro überweisen. Start: möglicherweise am 1. April 2013.