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  • 31.12.2012, 15:45 Uhrmathias

    @helago
    die Sache ist noch einfacher:

    - Wenn tatsächlich eine Klage vor dem VerfG anhängig ist ?

    - lediglich widerspruch einlegen, und auf die Entscheidung des
    BVerfG hinweisen.

    Wenn die Verbrecher der öff.rechtl. kein AO-Abgabenrecht haben
    hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.
    Zahlungsveweigerung damit rechtens.

    Und dann hoffen wir das das VerfG. ein Jahr Überlegungszeit braucht.

    Aber wie immer macht sich der Deutsche in die Hose, und bezahlt !

  • 30.12.2012, 00:26 Uhrhelago

    2013 kommt noch eine weiter Steuer dazu: die Steuer die öffentlich-rechtlichen Medien. Nichthörer und Glotzer dürfen ebenfalls bezahlen. Dafür sei Herr Kirchhoff gedankt, der diesen Schwachsinn erdacht hat.
    Als nächstes könnte man die Hundesteuer auch von Nichthundebesitzer verlangen.
    Ich werde nicht zahlen sondern klagen.
    Der Klageweg ist einfach.

    Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
    Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
    Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
    Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR.

    Für viele sind 100 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden. Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn alle am selben Strang ziehen.

    Zusammen konnte ein Volk ein ganzes System samt Mauer zu Fall bringen!

    Mitmachen ist sehr einfach:

    Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
    Zahlungen ab 2013 einstellen.
    Mahnungen kassieren.
    Beitragsbescheid abwarten.
    Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.

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