Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), hat sich dafür ausgesprochen, dass Krankenkassen Rauchern künftig die Arzneimittel für die Tabakentwöhnung erstatten. Neben der ärztlichen Tabakentwöhnungsbehandlung sollen die Kassen dann auch Medikamente bezahlen, die die Sucht nach Nikotin unterdrücken, sagte Dyckmans der "Berliner Zeitung". "Die Kassen haben schließlich selbst einen großen Kostenvorteil, wenn ein Versicherter mit dem Rauchen aufhört", fügte sie hinzu.
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Vor zehn Jahren sahen deutsche Zigarettenpackungen noch so aus. Der Warnhinweis der „EG-Gesundheitminister“ fand sich lediglich klein gedruckt am unteren Rand. Seit dem hat sich in der Gestaltung der Packungen weltweit viel getan.
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Ab 2003 wurden die Warnhinweise EU-weit größer und einheitlich gestaltet. Von abschreckenden Bildern war damals noch nicht die Rede - und bis heute ist das in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern auch noch nicht üblich.
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Ganz anders in Australien. Das oberste Gericht des Landes erklärte es heute für rechtlich zulässig, dass Zigarettenpackungen nicht nur mit abschreckenden Bildern und großen Warnhinweisen versehen werden müssen. Es darf zudem nur der Markenname des Herstellers in einfacher Schrift aufgedruckt sein.
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Mit der Vorschrift zur einheitlichen und neutralen Gestaltung ist Australien derzeit Vorreiter. Die neue Packungsgestaltung wird ab Ende Dezember 2012 greifen.
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Das australische Gesundheitsministerium hält eine breite Palette an Bildern bereit. Auch in anderen Ländern sind solche drastischen Abbildungen üblich, allerdings darf dort noch das Logo einer Marke verwendet werden.
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In Neuseeland gilt seit 2008 bei der Bildwahl eine ähnliche Vorschrift wie in Australien. Hier versuchen die Packungsdesigner, Mitleid zu erwecken und so Käufer abzuschrecken.
- Bild: Neuseeländisches Gesundheitsministerium
Kein medizinisches Sachbuch braucht sich hinter den neuseeländischen Abbildungen zu verstecken. Ironischerweise trägt die Webseite des Gesundheitsministeriums eine Warnung vor dem Schockpotenzial der Bilder. Im Laden fehlt ein solcher Hinweis jedoch.
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Eine Übersicht der in Brasilien verwendeten Warnungen auf einen Blick. Es wird sowohl vor den Auswirkungen des Tabakkonsums auf die eigene Gesundheit als auch auf die Gesundheit von Passivrauchern, Kindern und ungeborenen Säuglingen hingewiesen.
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Etwas weniger drastisch fällt die Bebilderung in Spanien aus. Doch damit ist das südeuropäische Land schon eine Stufe weiter als die bislang in Deutschland üblichen, rein schriftlichen Warnungen.
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Verfaulte Gebisse haben es auch den amerikanischen Designern im Auftrag der Gesundheitspolitik angetan.
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Die FDP-Politikerin lehnte es zugleich ab, die Pläne der EU-Kommission zur Eindämmung des Rauchens auf nationaler Ebene noch zu verschärfen, beispielsweise durch die in Australien vorgeschriebenen Einheitsverpackungen oder ein Verbot des Herstellerlogos.
"Ein Verbot von suchtfördernden Zusatzstoffen und auffällige Warnhinweise sind aus meiner Sicht geeignete Schritte, damit künftig weniger Menschen zur Zigarette greifen", betonte sie. Einheitsverpackungen seien dagegen nicht erforderlich, um das Ziel zu erreichen, dass weniger Menschen rauchten.
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hatte Mitte vergangener Woche in Brüssel Änderungen der seit 2001 geltenden Tabakrichtlinie vorgeschlagen. Demnach sollen unter anderem Zigaretten und Tabak mit charakteristischen Aromen wie Menthol verboten werden. Zudem sollen künftig drei Viertel der Verpackungsfläche vorn und hinten mit aus Bildern und Text bestehenden Warnhinweisen versehen sowie die Packungen etwa in ihrer Größe vereinheitlicht werden. Die Kommission will es den EU-Staaten freistellen, ob sie nach dem australischen Vorbild Einheitsverpackungen einführen.
Grünen-Politikerin Bärbel Höhn hatte den Vorschlag der EU-Kommission gelobt. Sie sei notwendig, um die Suchtprävention voranzubringen, sagte Höhn der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vergangenen Donnerstag. Wenig Chancen räumte sie möglichen Klagen der Tabakindustrie ein: "In der aktuellen Situation, in der Australien mit neutralen Verpackungen voran geht, ist es nicht wahrscheinlich, dass sich europäische Gerichte von den Enteignungsrufen der Tabakindustrie beeindrucken lassen." Die Bundesregierung rief sie auf, sich nicht den "Lobbyinteressen" zu beugen. Gesundheitsschutz müsse Vorrang vor Wirtschaftsinteressen haben, sagte sie.