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Ab Januar 2013: Mehr Netto für Millionen Beschäftigte

Im Wahljahr kriegen viele mehr Gehalt raus - bis zu 200 Euro Plus drin. Aber steigende Energiekosten fressen diese Entlastung schnell auf.

ELStAM-Chaos und Freibeträge

Ab Januar satteln die Unternehmen um: Statt der Lohnsteuerkarte aus Pappe berechnet dann ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) das aktuelle Nettogehalt. Bei der Umstellung ist mit Problemen zu rechnen: Eventuell unterschlägt die Software den Kirchenaustritt oder vertut sich bei Steuerklasse oder Zahl der Kinder. Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, geht davon aus, dass der Lohn von circa 1,5 Millionen Arbeitnehmern nicht korrekt abgerechnet wird.

"Das wird einen Aufschrei und dann Massenandrang in den Finanzämtern geben, wenn die Abrechnung millionenfach nicht stimmt", befürchtet der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL), Erich Nöll.

Wer clever ist, sollte also eine ruhige Minute zwischen den Jahren dazu nutzen, seine persönlichen Steuerdaten zu kontrollieren, so Nöll. Ein Check sei vor allem für Eheleute wichtig sowie für Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr damit rechnen, arbeitslos zu werden oder in Kurzarbeit zu gehen.

Zu allen Pannen beim Aufbau des Datenpools kommt ein weiterer Knoten hinzu: 2013 verlieren die bisherigen Freibeträge von Millionen Arbeitnehmern komplett ihre Gültigkeit. Beispielsweise die abzugsfähigen Posten von Pendlern, für Kinderbetreuungs- oder Reisekosten, für volljährige Kinder oder wegen eines Minus' aus der Vermietung. Wer es nicht schafft, seine Freibeträge bis Silvester beim Finanzamt neu zu beantragen, bekomme im Januar weniger Netto ausgezahlt, gibt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zu bedenken. Je nach Verdienst und Steuersatz kann das monatlich einige Hundert Euro weniger ausmachen. Die zu viel gezahlten Steuern können dann erst über die Einkommenssteuererklärung für 2013 zurückgeholt werden, also anderthalb Jahre später.

Bild: dapd

Im Jahr der Bundestagswahl können sich Millionen Beschäftigte über spürbar mehr Netto in der Lohntüte freuen. Durch Steueränderungen dürften 2013 übers Jahr gesehen bis über 200 Euro mehr auf dem Gehaltskonto landen, je nach persönlicher Situation, wie der Haufe-Verlag im Auftrag des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) berechnet hat.

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Bei dem Plus ist noch gar nicht berücksichtigt, dass der steuerfreie Grundbetrag voraussichtlich ab März um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht werden soll. Sprich: Sobald die Anhebung abgesegnet ist, sinkt die Steuerlast dann noch einmal für Millionen Bürger.

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Im Vorteil sind ab Januar vor allem die mittleren bis kleinen Einkommensstufen, wie BdL-Geschäftsführer Erich Nöll im dapd-Gespräch erläutert. Trotz der erfreulichen Gehaltsaussichten fürs neue Jahr kann der Mehrverdienst für viele schnell wieder dahin sein. Vor allem die enormen Preissprünge für Energie dürften die Entlastung im Geldbeutel vermutlich rasch wieder schrumpfen lassen. Viele privat Krankenversicherte müssen 2013 zudem empfindliche Verteuerungen für ihre Policen in Kauf nehmen.

Singles fahren besser

Dass viele Bundesbürger ab Januar etwas mehr Verdienst rauskriegen, liegt vor allem an den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt 2013 auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, nämlich von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens.

Was sich sonst noch ändert

  • Bundesschatzbriefe

    Die Finanzagentur des Bundes stellt den Vertrieb ein. Bereits gekaufte Schatzbriefe führt sie bis zur Fälligkeit weiter.

  • Spekulationsverluste

    Anleger, die noch über steuerliche Verlustvorträge aus Zeiten vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer verfügen, können diese nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen.

  • Offene Immobilienfonds

    Anleger können sich pro Halbjahr maximal 30 000 Euro von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen. Wer neue Anteile zeichnet, muss diese wenigstens 24 Monate halten – an bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr kommen aber auch Neukunden vorher. Für größere Summen gilt für alle eine Mindest-Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Regeln könnten Mitte 2013 wieder geändert werden – neue Gesetzespläne werden diskutiert.

  • Mini- und Midijobs

    Geringfügig Beschäftigte dürfen mehr steuerfrei verdienen. Die Einkommensgrenze für Minijobs steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Regeln für Midijobs, für die reduzierte Sozialabgaben gelten, greifen bis 850 Euro (bisher 800 Euro).

  • Elektroautos

    Käufer von Elektroautos sind zehn statt fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Geplant ist auch eine steuerliche Besserstellung von E-Autos als Dienstwagen. Künftig könnte der Preis der Batterie bei der Steuer für die private Nutzung der Dienstwagen außen vor bleiben.

  • Versicherung

    Seit dem 21. Dezember müssen Kunden unabhängig vom Geschlecht für neue Policen gleich viel zahlen (Unisex). Für Lebensversicherte ist eine weitere Änderung geplant: Zum Vertragsende oder bei Kündigung sollen sie weniger an stillen Reserven beteiligt werden. Die entstehen wenn der Marktwert der Geldanlagen des Versicherers über deren Wert in den Büchern liegt.

  • Pflegezusatzversicherung

    Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und wenigstens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlt, bekommt vom Staat 60 Euro Zuschuss. Die Anbieter dürfen die Prämie der geförderten Policen nicht nach dem Gesundheitszustand berechnen, sodass diese durch Sicherheitsaufschläge relativ teuer sind.

  • Elektronische Lohnsteuerkarte

    Die Lohnsteuerkarte auf Papier verschwindet im Lauf des Jahres. Der Arbeitgeber fragt Steuerklasse, Freibeträge und Konfession elektronisch beim Finanzamt ab. Wann er genau umsteigt, kann er selbst entscheiden. Steuerpflichtige müssen eingetragene Freibeträge neu beim Finanzamt beantragen. Dorthin wenden sie sich auch, um Steuerklasse oder Kinderfreibeträge zu ändern.

  • Grundfreibetrag

    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro.

  • Grunderwerbsteuer

    Die bei Bau oder Kauf einer Immobilie berechnete Steuer steigt in Hessen von 3,5 auf 5,0 Prozent. Im Saarland müssen Käufer statt 4,5 künftig 5,5 Prozent Steuer zahlen.

  • Falschparken

    Falschparker sollen stärker bestraft werden – voraussichtlich zum 1. April. Wer in der Stadt ohne Parkschein 30 Minuten parkt, muss statt fünf dann zehn Euro Bußgeld zahlen.

  • Praxisgebühr

    Patienten können ohne zusätzliche Kosten einen Arzt aufsuchen. Die alte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt weg.

  • Steuerberater

    Für die Beratung müssen Steuerzahler 16 Prozent mehr einplanen, da die staatlich festgelegten Gebühren steigen.

  • Strompreis

    Strom wird teurer. Zum 1. Januar springt allein die Ökoumlage von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde, was den Strompreis im Schnitt schon um etwa sieben Prozent treibt.

  • Briefporto

    Postkunden müssen mehr zahlen. Das Porto für einen Brief bis 20 Gramm steigt auf 0,58 Euro (bisher: 0,55 Euro).

  • Rundfunkgebühr

    Die GEZ und die Rundfunkgebühr verschwinden, dafür erhebt der neu getaufte Beitragsservice den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Gebühr bleibt bei 17,98 Euro. Sie fällt nun pro Wohnung an – unabhängig davon, ob dort nur Radio gehört, aber kein Fernseher genutzt wird. Dafür müssen etwa WGs nur noch einmal zahlen.

  • Was noch kommen könnte: § Erbschaftsteuer

    Besonderen Tricks, mit denen Vermögende die Erbschaftsteuer drücken (Cash-GmbHs), könnte auf den letzten Drücker doch noch über das Jahressteuergesetz 2013 ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verhandlungen dazu werden sich ins neue Jahr hineinziehen. Schon jetzt steht die gesamte Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof hatte 2012 große Zweifel daran geäußert, ob das geltende Steuerrecht verfassungsgemäß ist (II R 9/11). Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden. Das kann aber noch Jahre dauern. Vorsichtshalber ergehen alle Steuerbescheide nur noch vorläufig. Empfehlung: Erben müssen jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, um von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts zu profitieren.

  • Was noch kommen könnte: § Sonderausgaben

    Steuerzahler wenden sich gegen die Deckelung der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Oft wirken sich die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung so nicht aus, weil die Höchstbeträge schon mit den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig (2 BvR 598/12). Empfehlung: Auf Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten und sonst Einspruch einlegen.

  • Was noch kommen könnte: § Lebenspartnerschaft

    Eingetragene Lebenspartner wollen seit Jahren bei der Einkommensteuer Ehepartnern gleichgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird es dazu wohl nicht kommen. Verfassungsbeschwerden sind anhängig (BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Empfehlung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben, nach Ablehnung Einspruch einlegen.

Niedriger lag der Beitrag zuletzt im Jahr 1995, da waren es 18,6 Prozent. Er wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Beide müssen im kommenden Jahr jeweils 0,35 Prozentpunkte weniger dafür aufbringen. Einem Durchschnittsverdiener bringt das etwa acht bis neun Euro mehr Lohn im Monat.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen allerdings zugleich etwas mehr für die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 30.12.2012, 15:02 Uhrclaus

    Halbwahrheiten zwar haben einige mehr Netto in der Tasche, jedoch wird alles Teuerer und unterm Strich haben ALLE weniger in der Tasche.

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