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13.09.2011 14:32
Handelsaussetzungen an der Deutschen Börse
Auch an der Deutschen Börse kann der Handel mit einzelnen Wertpapieren, aber auch des gesamten Aktienmarktes, unterbrochen werden. Die Börsenordnung und das Börsengesetz regeln die Ausnahmesituationen.
Kurstafel der deutschen Börse in Frankfurt (Quelle: pa/dpa)

"Besondere Umstände im Bereich des Emittenten", sind in der Regel vorhanden, wenn die Kursnotierung einer Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt wird. Dies können etwa wichtige Nachrichten von Unternehmen sein, eine Kapitalmaßnahme, Übernahme oder ähnliches.

Die Kursaussetzung ist dabei zeitlich jeweils befristet, eine Stunde ohne aktuellen Kurs ist die Regel. Die Börse informiert dabei jeweils zeitnah in Form einer Bekanntmachung über Aussetzungen und Wiederaufnahmen des Handels in einem Wert.

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"Schutz des Publikums"
Die rechtlichen Grundlagen von Handelsunterbrechungen finden sich einerseits in der umfangreichen Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. In § 57 werden die Zuständigkeit und die Begründung für die Aussetzung des Handels beschrieben: "Die Geschäftsführung kann den Handel im regulierten Markt aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint." Wenn dieser "ordnungsgemäße" Börsenhandel nicht mehr möglich ist, kann er sogar ganz eingestellt werden.

Die Handelseinstellung oder –aussetzung kann auch ausländische Werte betreffen, die in Deutschland notiert sind, deren Heimatbörse sich aber im Ausland befindet. Bestehende Aufträge im Präsenzhandel, aber auch im elektronischen System Xetra werden im Fall einer Aussetzung gelöscht.

Die Rechtgrundlage für die Befugnisse des Börsenbetreibers ist im Börsengesetz (BörsG) geschaffen.

E-Mail an die Geschäftsführung
Die "Spezialisten" an der Börse, die die Stellung von aktuellen Marktkursen überwachen sind, haben – ähnlich wie die Kollegen auf die New Yorker Parkett - eine indirekte Möglichkeit, eine Handelsaussetzung zu verfolgen (s. dazu Teil 1: Wenn der Markt verrückt spielt). Gemäß §103 der Börsenordnung haben sie die Möglichkeit, die "Quote-Verpflichteten", also die Market Maker einer Aktie, zur Stellung einer "plausiblen" Kurses aufzufordern. Geschieht dies nicht, "ist die Geschäftsführung unverzüglich per Telefax oder E-Mail zu unterrichten".

Die Deutsche Börse kennt aber auch eine Handelsunterbrechung, die bei allzu großen Kursschwankungen greift. Diese so genannte "Volatilitätsunterbrechung" auf dem Computerhandelssystem Xetra findet immer dann statt, wenn ein möglicher Kurs "außerhalb des dynamischen Preiskorridors" liegt. Dieser Korridor wird von den Systemen der Börse berechnet, eine Aussetzung des Handels wird den Anlegern unmittelbar mitgeteilt. Volatilitätsunterbrechungen dauern bei Aktien aus dem Dax und den Werten der Stoxx-Indizes drei Minuten, bei allen anderen Papieren fünf Minuten.

Ausnahmezustand Fast Market
Allerdings hat die Deutsche Börse eine Ausnahmeregelung für diese Unterbrechungen selbst geschaffen. In Märkten, die über längere Zeit stark schwanken, erklärt die Börse dann den Status des "Fast Market". In diesem Ausnahmezustand werden die auslösenden Spannen für Aussetzungen wegen zu hoher Schwankungen ausgeweitet. Zuletzt hat die Börse nach der Lehman-Pleite den "Fast Market" ausgerufen. Für den Anleger bedeutet nicht anderes als: Achtung, heftige Schwankungen ohne Sicherheitsnetz.

AB
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