Zunächst einmal vorweg: Jedes Unternehmen muss einen Jahresabschluss erstellen. Wie soll es auch anders den Überblick über die Vermögens- und Ertragslage und seine Liquidität haben? Dafür muss die Firma gewisse Fristen einhalten. Diese Fristen hängen davon ab, wie groß das Unternehmen ist. Große und mittelgroße Aktiengesellschaften haben nach Ende des Geschäftsjahres drei Monate Zeit, ihre Bilanz aufzustellen, kleine Unternehmen sogar sechs Monate.
Dann muss der Aufsichtsrat seinen Segen dazu geben, man spricht von der Feststellung der Bilanz. Vorstand und Aufsichtsrat können auch beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Schließlich wird die Bilanz der Öffentlichkeit präsentiert.
Bis wann muss die Bilanz veröffentlicht werden?
Auch dafür gibt es wieder verschiedene Fristen. Grundsätzlich muss ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten seine Bilanz veröffentlichen. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr wie in den meisten Fällen muss die Bilanz 2009 also spätestens Ende 2010 vorgelegt werden.
Für große Gesellschaften gilt eine verkürzte Frist von vier Monaten. Das müssen auch börsennotierte Unternehmen befolgen, sie müssen ebenfalls innerhalb von vier Monaten ihr Zahlenwerk präsentieren. Die verkürzte Frist gilt bei ihnen einheitlich für alle Unternehmensgrößen.
Die Vier-Monats-Regel erfasst auch Gesellschaften, die andere Wertpapiere wie etwa Schuldverschreibungen ausgegeben haben, die in einem organisierten Markt gehandelt werden. Sie gilt aber nicht für Unternehmen, deren Aktien im Freiverkehr/Open Market gelistet sind. Diese Aktiengesellschaften gelten nicht als börsennotiert deshalb ist auch zwölf Monate Zeit bis zur Bilanzpräsentation.
Was muss veröffentlicht werden?
Kleine Unternehmen müssen nicht ganz so viel von sich preisgeben. Sie müssen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen. Als klein gelten Unternehmen bis zu einer Bilanzsumme von rund vier Millionen, einem Umsatz von acht Millionen Euro und bis maximal 50 Beschäftigten.
Von großen und mittelgroßen Gesellschaften wird mehr verlangt: Sie müssen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie den Gewinnverwendungsvorschlag veröffentlichen. Außerdem müssen sie ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen.
Eine kleine Erleichterung gibt es für mittelgroße Unternehmen. Sie dürfen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenzufassen und Angaben im Anhang weglassen. Als mittelgroß gelten Gesellschaften mit etwa 4 bis 16 Millionen Bilanzsumme, 8 bis 32 Millionen Umsatz, 50 bis 250 Arbeitnehmer.
Die Deutsche Börse verlangt mehr
Die Deutsche Börse verschärft die Publizitätspflicht. Sie verlangt für bestimmte Teilbereiche strengere Anforderungen an Häufigkeit und Umfang von Veröffentlichungen. Damit vergibt sie also quasi ein Gütesiegel, an dem sich Anleger orientieren können.
Regulierter Markt
Wer in den Regulierten Markt will, muss neben dem Jahresabschluss auch noch einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlichen. Außerdem gilt hier die Ad-hoc-Publizität. Das heißt, die Gesellschaft muss Informationen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere erheblich beeinflussen, bekannt machen. Mit der Aufnahme in den Regulierten Markt gilt automatisch das Transparenzlevel des General Standard.
Prime Standard
Das strengere Transparenzlevel des Regulierten Marktes ist der Prime Standard. Wer seine Aktien in den Dax, MDax, TecDax oder SDax bringen will, kommt daran nicht vorbei. Der Prime Standard orientiert sich an hohen internationalen Transparenzanforderungen. Für Unternehmen ist quartalsweise Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache Pflicht. Sie müssen internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP) anwenden. Sie müssen Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache veröffentlichen. Mindestens einmal im Jahr müssen diese Unternehmen zu einer Analystenkonferenz einladen.
Open Market
Das genaue Gegenteil in Sachen Offenheit und Transparenz ist der Open Market, zu deutsch Freiverkehr. Unternehmen, die sich hier tummeln, gelten nicht als "börsennotiert", es handelt sich um ein privatrechtliches Segment. Hier findet der Anleger nur wenig Transparenz meist zu wenig für eine Anlageentscheidung. Die Deutsche Börse hat die Regeln ganz bewusst so lasch gestaltet: Sie will kleinen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und kostengünstiger gestalten. Sie legt ihnen keine Folgepflichten auf wie etwa die Ad-hoc-Publizität. Um sich dort listen zu lassen, muss das Unternehmen der Börse einmal einen Jahresabschluss zeigen. Doch die Börse verdonnert die Firmen nicht dazu, diesen Abschluss oder spätere Bilanzen zu veröffentlichen. Immerhin gilt aber das HGB, das heißt: innerhalb von zwölf Monaten muss auch dieses Unternehmen einen Jahresabschluss veröffentlichen. Ein Spezialfall sind natürlich ausländische Unternehmen, für die die Publizitätspflichten des Heimatlandes gelten.
Entry Standard
Das besondere Gütesiegel des Open Market ist der Entry Standard. Er bietet Anlegern mehr Informationen und Transparenz. Unternehmen müssen einen testierten Jahresabschluss samt -Lagebericht veröffentlichen außerdem einen Zwischenbericht. Diese Geschäftszahlen müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden. Auch besteht eine Art Ad-hoc-Pflicht: Unternehmensnachrichten, die den Börsenpreis beeinflussen können, müssen also sofort veröffentlicht werden.
Wie wird veröffentlicht?
Bis Ende 2006 mussten Unternehmen ihre Jahresabschlüsse bei den Amtsgerichten vorlegen. Seit 2007 gilt eine neue Regelung, wonach Unternehmen verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen, das ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft. Das ging bis Ende 2009 noch in Papierform. Nunmehr ist explizit die elektronische Übermittlung gefordert.
Was passiert, wenn das Unternehmen nichts veröffentlicht?
Wenn ein Unternehmen seinen Publizitätspflichten nicht nachkommt, hat die Deutsche Börse begrenzte Strafmöglichkeiten. Ein Unternehmen kann aus dem Index verbannt werden, wie bei Porsche geschehen. Oder es muss das Börsensegment wechseln. Das war es aber schon.
Das Bundesamt für Justiz muss durchgreifen. Gegen alle vom Bundesanzeiger wegen Versäumnis der Meldepflicht beanstandeten Unternehmen muss es ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Wenn das Unternehmen die Bilanz dann immer noch nicht einreicht, droht ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro, es kann bis zu 25.000 Euro betragen. Im Insolvenzfall würde sich das Unternehmen sogar strafbar machen.
Extrapflicht: Hauptversammlung
Einmal pro Jahr steht bei jeder Aktiengesellschaft eine Hauptversammlung an. Innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres müssen die Aktionärstreffen über die Bühne gehen. In dieser Versammlung muss der Vorstand sich den Fragen der Aktionäre stellen. Die Geschäftsleitung muss den Jahres- und Konzernabschluss vorlegen. Die Anteilseigner entscheiden darüber, wie sie den Bilanzgewinn verwenden wollen.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, radiobremen, rbb, SR>, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, arte, PHOENIX, 3sat, KIKA, DeutschlandRadio, DW-World.de Deutsche Welle